Immer wieder wird in Einzelfällen auch die Darstellung historischer Ereignisse juristisch angegriffen.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. macht sich die hier zitierten Aussagen ausdrücklich nicht zu eigen, sondern dokumentiert ausschließlich die daraus entstandenen Rechtsstreitigkeiten. Sofern die genannten Aussagen gerichtlich untersagt wurden, weisen wir darauf hin, dass dies jeweils deshalb geschah, weil es sich nach Ansicht des zuständigen Gerichts/der zuständigen Gerichte um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um Meinungsäußerungen, die an unwahre Tatsachenbehauptungen anknüpfen, handelt.




I. Doppelankauf der „Einschiffung nach Kythera“ von Watteau

In einem Rechtsstreit aus dem Jahr 2012 wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen eine Äußerung in dem kunsthistorischen Buch „Das Berliner Schloss – Die erhaltene Innenausstattung – Gemälde, Skulpturen, dekorative Kunst“, das die Geschichte der erhaltenen Bestandteile der Innenausstattung des Berliner Schlosses bis in die Gegenwart darstellt. Konkret ging es um Beschreibungen von drei Kulturgütern, die sich ursprünglich im Eigentum des preußischen Königshauses befanden. 

Über das  Gemälde „Die Einschiffung nach Kythera“ von Antoine Watteau heißt es dort:

„1926 erwarb der Staat schließlich das Gemälde „Die Einschiffung“ des Malers Watteau von den Hohenzollern für 1,8 Millionen Reichsmark, ein Vorgang, der über die nachfolgenden Kriegs- und Nachkriegsjahre anscheinend in Vergessenheit geriet. Denn 1983 kaufte es die Berliner Schlösserverwaltung den Hohenzollern versehentlich ein zweites Mal ab, nunmehr für 15 Millionenen D-Mark.“

Über den Dianapokal von Hans Petzolt und den Kaiserpokal von Wenzel Jamnitzer heißt es dort:

"Der Dianapokal von Hans Petzolt sowie der Kaiserpokal von Wenzel Jamnitzer seien in Unkenntnis der Dokumente, die einen Ankauf durch den preußischen Staat belegen, 1963 ein zweites Mal von der öffentlichen Hand erworben worden."

Georg Friedrich Prinz von Preußen sah sich durch diese Darstellung "als öffentlicher Vertreter und Haupterbe des Hauses Hohenzollern" durch die angeblich falsche Darstellung der Ankaufsgeschichte dieser drei Gegenstände in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Mit Urteil vom 13.11.2012 wies das Landgericht Berlin die Klage ab. Er sei in den genannten Beschreibungen persönlich nicht genannt, so dass nicht erkennbar sei, wodurch gerade seine Persönlichkeitsrechte verletzt sein sollten. Eine andere Situation ergebe sich auch nicht aus seiner Stellung als "Vertreter" und "Erbe" des "Hauses Hohenzollern":

"Allein in seiner Eigenschaft als Nachfahre seiner bekannten Vorfahren wird er in Person nicht jedesmal bei der Erwähnung des Hauses Hohenzollern im Zusammenhang mit historischen Betrachtungen zum unmittelbar Betroffenen. Selbst wenn die vorliegenden Beiträge geeignet sein sollten, beim Leser Vorurteile zu den Nachfahren des Hauses Hohenzollern zu wecken, was die Kammer nicht zu erkennen vermag, machte ihn dies nicht zum unmittelbar Betroffenen."

Das Urteil ist rechtskräftig. 


II. Eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten des ehemaligen Kronprinzen

Am 8.9.2014 erschien im Spiegel ein Artikel mit dem Titel "Prinz mit Schuss". Über den ehemaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen heißt es dort unter anderem:

„Doch Hitler und Wilhelm verband der Hass (...) auf Juden.“

„Er habe nur über eingeschränkte intellektuelle Fähigkeiten verfügt.“

Mit Schreiben vom 22.9.2014 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen über seinen Anwalt vom Nachrichtenmagazin, eine Unterlassungserklärung hinsichtlich beider Äußerungen abzugeben. Hinsichtlich der ersten Äußerung führte er aus, eine solche Einstellung sei historisch nicht belegt. Im Gegenteil ließe sich nachvollziehen, dass Friedrich Wilhelm von Preußen auch nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten Kontakt zu jüdischen Bekannten und Freunden wie Max Alsberg und Robert Neumann pflegte, sich mit ihnen öffentlich zeigte, in Geschäften jüdischer Kaufleute trotz Boykottaufruf einkaufte und sogar mindestens einer jüdischen Bekannten mit persönlichem Einsatz zur Ausreise aus Deutschland verholfen habe. Im Hinblick auf die zweite Äußerung machte er geltend, dass die Behauptung, Zeitgenossen hätten ihm „begrenzte intellektuelle Fähigkeiten" nachgesagt, also eine gegenüber dem Durchschnitt deutlich herabgesetzte Intelligenz, nicht nachvollzogen werden könne. Für diese Schmähung könne der Autor des Artikels auf keine Quelle verweisen. Die Äußerungen verletzten daher "den allgemeinen postmortalen Achtungsanspruch von Friedrich Wilhelm von Preußen".

Bereits mit Schreiben vom 18.9.2014 hatte Georg Friedrich Prinz von Preußen die erstgenannte Äußerung abgemahnt und durch seinen Anwalt ausführen lassen, in Bezug auf den ehemaligen Kronprinzen würden in dem Artikel historisch falsche Fakten als Tatsachen dargestellt. Dies verletze dessen postmortales Persönlichkeitsrecht und stelle auch eine Rufschädigung in Bezug auf seinen Urenkel dar.

Der Verlag gab eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht ab. Georg Friedrich Prinz von Preußen verfolgte die Sache daraufhin juristisch nicht weiter.



Wilhelm Prinz von Preußen bei einem Tennismatch in Berlin im Jahr 1929

III. Verwechslung von August Wilhelm und Wilhelm von Preußen

August Wilhelm (Heinrich Günther Viktor) Prinz von Preußen (1887-1949)


Am 21.8.2019 beantragte Georg Friedrich Prinz von Preußen eine einstweilige Verfügung gegen das „Neue Deutschland“. In deren Online-Ausgabe war am 8.8.2019 ein Artikel mit dem Titel „Volkseigentum nicht verschenken. Linke startet Volksinitiative gegen eine Entschädigung für das Haus Hohenzollernerschienen. In diesem Artikel heißt es u.a.:

Der Kronprinz (...) sei schon 1930 in die NSDAP eingetreten und habe in Hitlers SA Karriere gemacht.“

Mit Beschluss vom 29.8.2019 untersagte das Landgericht Berlin die Weiterverbreitung dieser Aussage.

Tatsächlich handelt es sich bei dieser Darstellung um eine Verwechslung. Nicht der ehemalige Kronprinz, (Friedrich) Wilhelm (Victor August Ernst) Prinz von Preußen, sondern sein jüngerer Bruder, August Wilhelm (Heinrich Günther Viktor) Prinz von Preußen ist 1930 in die NSDAP und 1931 in die SA eingetreten.   


IV. Testament Louis Ferdinands

Am 29.2.2020 veröffentlichte der Tagesspiegel einen Gastbeitrag von Torsten Tristan Straub mit dem Titel „Der Staat sollte nicht mit Pseudo-Thronfolgern verhandeln“, in dem es unter anderem heißt:

„Prinz Louis Ferdinand änderte 1950 die Thronfolge eigenmächtig“.
„[...] welche nur deshalb durch das 1950 errichtete Testament von Prinz Louis Ferdinand benachteiligt oder enterbt wurden [...].“

„Mit seinem Testament von 1950 wollte Prinz Louis Ferdinand ausdrücklich einen Erbvertrag von 1938 aufrechterhalten [...].“

Mit Beschluss vom 2.4.2020 untersagte das Landgericht Berlin die angegriffenen Aussagen, da es sich um falsche Tatsachenbehauptungen handele.


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