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| Da Praktika wie übrige Prüfungsleistungen in der Leistungsübersicht eingetragen werden, kann dies nicht während einer Beurlaubung geschehen. Das Absolvieren eines Praktikums während einer Beurlaubung ist möglich. Die Eintragung würde dann im nächsten Semester, in dem die Beurlaubung aufgehoben ist, nachgeholt. Bitte beantragen Sie die Anerkennung des Praktikums erst nach Ende Ihrer Beurlaubung. |
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Nein, das ist leider nicht möglich. |
Fragen zu Praktika und der Profilwahl im polyvalenten Bachelor
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