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Ohne Alumni-Netzwerk-Beitritt sind Studierende noch bis 6 Monate nach ihrer Exmatrikulation berechtigt, ihre E-Mail-Adresse zu nutzen. Nach dem Ausscheiden aus der Universität besteht jedoch für ehemalige Studierende und Beschäftigte auch die Möglichkeit, die Uni-Kennung ( und damit auch die Berechtigung zur Nutzung der bestehenden E-Mail-Adresse ) zu behalten. Studierende sind noch bis 6 Monate nach ihrer Exmatrikulation berechtigt, ihre E-Mail-Adresse zu nutzen.
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