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Konstituierendensitzungen (Konstis) werden nach jeder Wahl einberufen und auf diesen werden die Fachschaftsposten neu besetzt. Bis zur Konsti ist der ehemalige Rat noch kommissarisch im Amt.

Die Vollversammlungen (VVs) finden unregelmäßig statt, werden aber immer auf unserer Website mit der vorläufigen Tagesordnung angekündigt. Halbjährlich muss auf einer VV der jeweilige Kassenbericht vorgestellt werden und zu Beginn des Jahres der Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr. VVs sind ab 10% aller stimmberechtigter Studierenden weisungsfähig für den Fachschaftsrat, d.h. der Rat muss Beschlüsse von weisungsfähigen VVs umsetzen. Auch für Finanzbeschlüsse ab 500€ müssen VVs einberufen werden.


Wir führen zu jeden Sitzung ein Ergebnisprotokoll.