Neben den äußerungsrechtlichen Streitigkeiten zu Sachthemen rund um die Vermögensauseinandersetzung mit Georg Friedrich Prinz von Preußen wurden in mehreren Fällen auch juristische Schritte gegen solche Veröffentlichungen eingeleitet, die sich mit genau diesen äußerungsrechtlichen Streitigkeiten befassen. Als "Kritik der Kritik" geht es also um eine Art äußerungsrechtlicher Streitigkeiten zweiter Ordnung.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. macht sich die hier zitierten Aussagen ausdrücklich nicht zu eigen, sondern dokumentiert ausschließlich die daraus entstandenen Rechtsstreitigkeiten. Sofern die genannten Aussagen gerichtlich untersagt wurden, weisen wir darauf hin, dass dies jeweils deshalb geschah, weil es sich  nach Ansicht des zuständigen Gerichts/der zuständigen Gerichte um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um Meinungsäußerungen, die an unwahre Tatsachenbehauptungen anknüpfen, handelt.



I. Strafrechtliches Vorgehen gegen kritische Berichterstattung

Am 14.11.2019 veröffentlichte die Seite www.fragdenstaat.de einen Artikel unter dem Titel "Der braune Adel und die Nazis: Wir veröffentlichen die Briefe von Kronprinz Wilhelm an Hitler". In dem Artikel heißt es unter anderem:

"Gegen kritische Berichterstattung gehen die Hohenzollern teils strafrechtlich vor."

(Zum Hintergrund dieser Äußerung siehe →Strafanzeige gegen Stephan Malinowski.)

Vor dem Landgericht Berlin stellte Georg Friedrich Prinz von Preußen einen Antrag auf einstweilige Anordnung, mit dem die Verbreitung dieser Äußerung untersagt werden sollte. Nach einem richterlichen Hinweis zog Georg Friedrich Prinz von Preußen den Antrag zurück.

Im Rahmen dieses Verfahrens gab Georg Friedrich Prinz von Preußen eine eidesstaatliche Versicherung ab, in der es u.a. heißt:

"Soweit im Rahmen der medialen Auswertung bzw. Berichterstattung durch Presse und Rundfunk etc. über Vergleichsverhandlungen über geltend gemachte Ansprüche der „Familie der Hohenzollern" die Rede ist, so ist klarzustellen. dass nicht die „Familie der Hohenzollern" bzw. „Familienmitglieder" hier Rechtsansprüche verfolgen, sondern allein ich Antragsteller in Verwaltungsverfahren, Kläger in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem VG Potsdam und ebenso allein ich mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg, mit den weiterhin betroffenen 3 Einrichtungen (SPSG, DHM und SPK) auf Initiative und unter Koordination des Staatsministeriums für Kultur und Medien die laufenden Gespräche führe. Mitglieder der Familie sind hieran weder rechtlich noch indirekt beteiligt, da ich letztlich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts IV ZR 26/05 aus dem Jahr 2006 als Alleinerbe des Hauserbes meiner Familie bestätigt worden bin."

Eine solche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts existiert nicht, das genannte Aktenzeichen bezieht sich nicht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.


II. Klagen gegen die Freiheit der Wissenschaft

Am 30. bzw. 31.1.2020 veröffentlichte "Der Tagesspiegel" auf seiner Homepage und in der Printausgabe einen Artikel unter dem Titel „Wer hat die Deutungshoheit über die Geschichte“ bzw. „Ein Kampf um die Geschichte“. Dort heißt es unter anderem:

„Und erst wenn alle juristischen Klagen gegen die Freiheit der Wissenschaft [...] zurückgezogen sind, [...].“

Mit Beschluss vom 10.3.2020 untersagte das Landgericht Berlin die Weiterverbreitung dieser Äußerungen, da Georg Friedrich Prinz von Preußen nie wissenschaftliche Ergebnisse angegriffen habe.


III. Unkultur der Einschüchterung

Am 22. und 23.12.2019 veröffentlichte eine Zeitung online und in der Printversion unter dem Titel „Historiker wehrt sich gegen Vorgehen der Hohenzollern“ bzw. „Nicht mundtot machen lassen“ einen Artikel, in dem über einen offenen Brief berichtet wird, den Martin Sabrow an Georg Friedrich Prinz von Preußen gerichtet hat. Dort heißt es unter anderem:

über einen Historiker, „dass sowohl er als auch einige Kollegen mit juristischen Mitteln darauf verpflichtet werden sollen, wissenschaftlich begründete Vermutungen über beabsichtigte geschichtspolitische Einmischung des Hauses Hohenzollern nicht mehr öffentlich zu wiederholen.“

„Dies gefährde die Freiheit der Wissenschaft, und es ist geeignet, das Fach Zeitgeschichte einer Unkultur der Einschüchterung auszusetzen. Es droht insbesondere die nicht von universitären und außeruniversitären Institutionen abgesicherten Kolleginnen und Kollegen meines Faches mundtot zu machen, die sich teils seit Jahren auf dieselbe Weise bedrängt fühlen, wie es jetzt dem ZZF widerfährt.“

„Anwälte der Hohenzollern waren zuletzt wiederholt juristisch gegen Wissenschaftler vorgegangen, die sich kritisch mit den Forderungen des Adelshauses auseinandergesetzt haben.“

Außerdem wurden in Überschriften die Formulierungen

„nicht mundtot machen lassen“

und

„Einschüchterungen“

verwandt.

Beim Landgericht Berlin versuchte Georg Friedrich Prinz von Preußen, gegen diese Äußerungen vorzugehen. Mit Beschluss vom 11.5.2020 untersagte das Gericht die Weiterverbreitung der erstgenannten Äußerung. Im Hinblick auf alle anderen Äußerungen unterlag Georg Friedrich Prinz von Preußen.


Bezugnehmend auf dieselbe Thematik veröffentlichte "Der Tagesspiegel" am 29.1.2020 auf seiner Homepage und in der Printausgabe einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„ZZF-Kodirektor Martin Sabrow warf ihnen eine „Unkultur der Einschüchterung“ vor, die die Freiheit der Wissenschaft angreife.“

„Auch deshalb hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) kürzlich gesagt, sie sehe die Hoffnungen auf eine faire und konsensuale Lösung schwinden.“

„Ob der Verzicht der Hohenzollern auf die einstweilige Verfügung gegen einen ZZF-Historiker nun eine neue Praxis einläutet, ist noch offen.“

Der Antrag von Georg Friedrich Prinz von Preußen, die Verbreitung dieser Aussagen zu untersagen, blieb auch hier nach Beschluss vom 14.5.2020 des Landgericht Berlin ohne Erfolg.


IV. Juristisches Vorgehen gegen Historiker

Am 3.3.2020 erschien auf einer Nachrichtenplattform ein Artikel, der sich unter anderem mit der Anhörung im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags zu den Verhandlungen mit Georg Friedrich Prinz von Preußen befasste. Dort hieß es unter anderem:

„Inzwischen geht die Hohenzollern-Familie juristisch gegen Historiker vor, die zur Einschätzung kommen, dass die Familie dem Aufstieg der Nationalsozialisten Vorschub geleistet hat.“

Gegen diesen Satz machte Georg Friedrich Prinz von Preußen gegenüber dem Portal und der Journalistin einen Unterlassungsanspruch geltend, da es sich um eine "falsche Eindruckserweckung" handele. Es sei zwar korrekt, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen juristisch gegen Historiker vorgehe. Dies erfolge aber, so der Anwalt von Preußens, nicht wegen der in dieser Aussage suggerierten Einschätzung dieser Historiker, was die Vorschubleistung seiner Vorfahren betreffe.

Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten gab die Journalistin die geforderte Unterlassungserklärung ab.


V. Angriff auf die wissenschaftliche Freiheit

Am 19.6.2020 sendete Deutschlandfunk Kultur einen Beitrag zum "Prinzenfonds" von FragDenStaat, der finanzielle Unterstützung in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten mit Georg Friedrich Prinz von Preußen bietet. In dieser Sendung wurde unter anderem Eva Schlotheuber mit folgenden Sätzen zitiert:

„Es geht natürlich darum, dass die wissenschaftliche Freiheit angegriffen wird, und zwar vor allem in ihrer Methode. Also die wissenschaftlich-kritische Methode, auf deren Basis man zu Urteilen kommt, wie zum Beispiel Stephan Malinowski, die wird ja dadurch in Misskredit gebracht, Es wird versucht, die sozusagen gerichtlich zu unterdrücken. Und damit greift man in gewisser Hinsicht die ganze Zunft an.“

„Das Aushandeln der Bewertung der Vergangenheit, das muss ein Dialog sein auf der Basis von Argumenten und sozusagen begründeten Einschätzungen.“

Mit Schreiben vom 21.7.2020 machte Georg Friedrich Prinz von Preußen gegenüber Eva Schlotheuber einen Unterlassungsanspruch hinsichtlich beider Sätze geltend, "soweit dabei der Eindruck entsteht, Georg Friedrich Prinz von Preußen wende sich gegen eine Bewertung der Vergangenheit auf der Basis von Argumenten". Die Aussagen, so die Argumentation des Anwalts,

implizierten die Behauptung, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen elementare Grundsätze unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoße. Dies sei ein völlig aus der Luft gegriffener, ungeheuerlicher und die Grenzen jeder Äußerungsfreiheit überschreitender Vorwurf. Frau Schlotheuber würde dadurch Georg Friedrich Prinz von Preußen verleumden, also ehrabträglich die Unwahrheit verbreiten.

Frau Schlotheuber hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache daraufhin juristisch nicht weiterverfolgt.


VI. Schere im Kopf

Am 12.7.2020 sendete der Deutschlandfunk ein Interview mit Eckart Conze, in dem es vor allem um die Rolle des ehemaligen Kronprinzen bei der Etablierung des Nationalsozialismus ging. Zu den äußerungsrechtlichen Streitigkeiten mit Georg Friedrich Prinz von Preußen äußerte der Historiker unter anderem:

„[…] dann ist das doch in seiner Wirkung sozusagen, eine Beschneidung, eine Beschränkung der Wissenschaftsfreiheit, wenn man sich nicht mehr äußern, ohne gewissermaßen die Schere im Kopf zu haben, was kann ich sagen, was kann ich nicht sagen.“

„[…] aber die Gefahr ist tatsächlich, dass ein Klima […] der Beschränkung der Freiheit auch des wissenschaftlichen, […] Urteils, […] dass diese zentralen Fragen der deutschen Geschichte – und darum geht es ja natürlich – nicht mehr offen und kontrovers und kritisch diskutiert werden können. Da liegt die Problematik.“

Mit Schreiben vom 21.7.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen Herrn Conze zur Abgabe einer Unterlassungserklärung im Hinblick auf diese Äußerungen auf. Sein Anwalt trug vor,

dem 'Irrtum' einer angeblichen Betroffenheit der 'Wissenschaftsfreiheit' seien schon andere Wissenschaftlerkollegen unterlegen - vielleicht gegründet auf dem offenbar mangelhaften Verständnis von der Funktionsweise unseres Rechtsstaates und der deutschen Rechtsordnung.

Wenn Herr Conze tatsächlich der Auffassung sei, dass die Freiheit des wissenschaftlichen, des öffentlichen Urteils, auch in der öffentlichen Diskussion durch Falschinformationen bedroht sei, wie er es in dem Interview zum Ausdruck bringe, dann müsse er sich wegen der Unvereinbarkeit seiner Auffassungen mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, also mit dem Grundgesetz, selbst in Frage stellen.

Herr Conze hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache daraufhin juristisch nicht weiterverfolgt.


VII. Angebliche Falschaussagen

Am 9.9.2020 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Artikel der Historiker Eva Schlotheuber und Eckart Conze unter dem Titel „Die Ehre der Familie“, in dem es um die Auseinandersetzungen der öffentlichen Hand mit Georg Friedrich Prinz von Preußen und die Rolle von Historikerinnen und Historikern ging. Dort heißt es zu den äußerungsrechtlichen Streitigkeiten unter anderem:

„Das Vorgehen ist immer gleich: Alle Betroffenen werden einzeln mit juristischer Detailkritik wegen angeblicher Falschaussagen attackiert.“

„Damit aber sollen, so gewinnt man den Eindruck, die Gesamtaussagen und ihre Urheber diskreditiert werden.“

Gegen diese Äußerungen wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen gegenüber der Zeitung. Nachdem die Zeitung die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hat, verfolgte Georg Friedrich Prinz von Preußen die Sache im Hinblick auf die zweite Äußerung nicht weiter. Die Verbreitung der ersten Äußerung wurde hingegen im einstweiligen Rechtsschutz mit Beschluss vom 20.10.2020 vom Landgericht Berlin untersagt. Die Zeitung hat die Entscheidung insoweit als endgültige Regelung anerkannt.


VIII. Debatte ersticken

Am 19.6.2020 veröffentlichte der Landesverband Brandenburg Die Linke eine Pressemitteilung unter dem Titel "Pressefreiheit vor den Hohenzollern schützen". Dort wird die Co-Landevorsitzende Anja Mayer unter anderem folgendermaßen zitiert:

"Dass das Haus Hohenzollern und sein Sachwalter Georg Friedrich Prinz von Preußen die wissenschaftliche Erforschung und die öffentliche Diskussion über die Rolle des Hauses Hohenzollern versuchen mit juristischen Mitteln zu ersticken, ist aus meiner Sicht ein Angriff auf Kernwerte unserer Demokratie – die Freiheit von Wissenschaft und Medien. Wir selbst haben im Rahmen unserer Volksinitiative erlebt, wie auch noch gegen kleinste Publikationen auf lokaler Ebene und Einzelne gerichtlich vorgegangen wurde."

Gegen einen Teil dieser Äußerungen wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen vor dem Landgericht Berlin. Es handele sich um unwahre Tatsachenbehauptungen, die ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzten, jedenfalls aber um eine unzulässige Schmähkritik. Er habe niemals versucht, die wissenschaftliche Erforschung mit juristischen Mitteln zu ersticken. Das Landgericht lehnte mit einem Beschluss vom 13.08.2020 seinen Antrag auf einstweilige Verfügung ab, da es sich bei den angegriffenen Äußerungen um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Das Kammergericht bestätigte mit Beschluss vom 23.11.2020 diese Entscheidung. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


IX. Text zur Rolle der Hohenzollern

Am 19.6.2020 veröffentlichte die FAZ einen Artikel unter dem Titel "Ein 'Prinzenfonds' gegen den Prinzen", in dem über den Prinzenfonds von FragdenStaat berichtet wurde. Darin heißt es über die äußerungsrechtlichen Streitigkeiten:

"Bei den inkriminierten Texten geht es in der Regel um die Rolle der Hohenzollern in der Zeit des Nationalsozialismus und bei der Machtergreifung Adolf Hitlers und um die Entschädigungsforderungen, mit welchen die Adelsfamilie dem deutschen Staat entgegentritt."

Am 1.7.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die Zeitung auf, es zu unterlassen, in Bezug auf Georg Friedrich Prinz von Preußen

"wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen,

„( ... ) um die Rolle der Hohenzollern in der Zelt des Nationalsozialismus und bei der Machtergreifung Adolf Hitlers (...),

-hilfsweise, soweit dabei der Eindruck entsteht, dass die Rolle der Hohenzollern in der Zeit des Nationalsozialismus und bei der Machtergreifung Adolf Hitlers Gegenstand einer „Abmahnungswelle" sind." (sic!)

Die Zeitung lehnte die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung ab. Auf ihrer Homepage nahm sie folgenden klarstellenden Hinweis in den Artikel auf: (Anmerkung der Redaktion: Wir stellen klar, dass sich die Abmahnungen nicht gegen die Rolle der Hohenzollern in der Zeit des Nationalsozialismus richteten, sondern diese Rolle den thematischen Hintergrund der in Rede stehenden Veröffentlichungen bildete. Gegenstand der Abmahnungen waren zumeist andere Details.). Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache daraufhin juristisch nicht weiterverfolgt.


X. Klage gegen die Veröffentlichung von Gutachten

Am 14. November 2019 wurde auf der Kommunikationsplattform „turi2“ ein Beitrag veröffentlicht, in dem es unter anderem heißt:

„Bisher haben die Hohenzollern erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Gutachten geklagt.“

„Der Moderator veröffentlicht auf der Seite www.hohenzollern.lol bisher geheim gehaltene Gutachten, die nahelegen, dass die Adelsfamilie dem Nazi-Regime Vorschub geleistet hat und ihr damit keine Entschädigung zusteht.“

Vor dem Landgericht Berlin beantragte Georg Friedrich Prinz von Preußen zunächst, die Weiterverbreitung beider Äußerungen zu untersagen. Im Hinblick auf die zweite Äußerung nahm er den Antrag später zurück. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 untersagte das Landgericht Berlin die Weiterverbreitung der ersten Äußerung. Es handele sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, da das Vorgehen Georg Friedrich Prinz von Preußens jedenfalls nicht erfolgreich war.


XI. Der Prinz von Preußen hat recht

Am 31.8.2019 veröffentlichte der Landesverband Brandenburg der Partei Die Linke auf Facebook und Twitter einen Social Media Beitrag, in dem über ein Gegendarstellungsverlangen von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegenüber der Partei berichtet wurde. Dort heißt es unter anderen:

 „Als Überschrift wünscht er sich: „Der Prinz von Preußen hat Recht.“

Hintergrund war die Forderung Georg Friedrich Prinz von Preußens, die Gegendarstellung mit einem deutlich abgesetzten und lesbaren Hinweis zu ergänzen, "etwa in der Form ,Herr Prinz von Preußen hat recht'". Mit Schreiben vom 24.10.2019 hat Georg Friedrich Prinz von Preußen die Partei zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung ist der Landesverband nachgekommen.


XII. Klagefreudig

Am 10.7.2020 veröffentlichte die Gewerkschaft ver.di auf ihrer Internetseite einen Artikel über Einschüchterungsklagen gegen Journalistinnen und Journalisten, in dem es unter anderem heißt:

"Georg Friedrich von Preußen, Geschäftsmann aus Fischerhude bei Verden und Nachfahre eines abgesetzten Monarchen, hat sich in den letzten Jahren als besonders klagefreudig erwiesen, was die wissenschaftliche und mediale Aufarbeitung der Geschichte seiner Familie angeht."

Mit Urteil vom 17.11.2020 untersagte das Landgericht Berlin diese Äußerung. Das Kammergericht hob diese Entscheidung am 19.8.2021 auf.


Zuvor hatte Georg Friedrich Prinz von Preußen zunächst auch einen Abschnitt aus einer Internetveröffentlichung vom 18.6.2020 zum Thema "Das Grundgesetz gilt auch für Prinzen" angegriffen, in dem es heißt:

"In den vergangenen zwei Jahren hat er mindestens 30 Journalist*innen, Medien, Historiker*innen und Politiker*innen abgemahnt und verklagt: Georg Friedrich Prinz von Preußen, nach eigenen Angaben „Chef des Hauses Hohenzollern“."

Diesen Antrag zog Georg Friedrich Prinz von Preußen vor Gericht wieder zurück.


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