Auch Äußerungen über die Forderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen, die Verhandlungen mit der öffentlichen Hand sowie Details der öffentlichen Kommunikation oder der Anwaltskommunikation waren Gegenstand äußerungsrechtlicher Streitigkeiten.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. macht sich die hier zitierten Aussagen ausdrücklich nicht zu eigen, sondern dokumentiert ausschließlich die daraus entstandenen Rechtsstreitigkeiten. Sofern die genannten Aussagen gerichtlich untersagt wurden, weisen wir darauf hin, dass dies jeweils deshalb geschah, weil es sich  nach Ansicht des zuständigen Gerichts/der zuständigen Gerichte um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um Meinungsäußerungen, die an unwahre Tatsachenbehauptungen anknüpfen, handelt.



I. Prozess um Entschädigungen

Am 13.8.2015 erschien in der Zeit ein Gastbeitrag von Stephan Malinowski mit dem Titel "Der braune Kronprinz". Auf der Titelseite der Zeitung wurde dieser Artikel angekündigt mit dem von der Redaktion eingefügten Satz: „Die Hohenzollern und die Nazis – Warum das Adelshaus bis heute um Entschädigung prozessiert“. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Verlag auf Antrag Georg Friedrich Prinz von Preußens zum Abdruck einer Gegendarstellung mit folgendem Inhalt:

„In der Zeit vom 13.08.2015 wurde ein Artikel wie folgt angekündigt: „Die Hohenzollern und die Nazis – Warum das Adelshaus bis heute um Entschädigung prozessiert“. Hierzu stelle ich fest: Es wurde bis heute nicht um Entschädigung prozessiert.

Georg Friedrich Prinz von Preußen. Berlin, den 20. August 2015.“

Die Entscheidung ist rechtskräftig.


II. Verhandlungen abgesagt

Am 15.7.2019 veröffentlichte die FAZ in der Printausgabe und auf der Homepage ihrer Zeitung einen Kommentar mit dem Titel "Preußenschlag". Dort hieß es unter anderem:

„[...] auch wenn der Bund in Gestalt von Monika Grütters die Verhandlungen erst einmal abgesagt hat - irgendwann, wenn die Forderungen der Preußen-Erben weniger maximal und die Angebote der öffentlichen Hand weniger minimal sind, wird man wieder zusammenkommen.“

Gegen diese Äußerung wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen gegenüber der Zeitung und machte geltend, es habe eine Einladung von Monika Grütters zu weiteren Gesprächen gegeben. Die Zeitung hat daraufhin den ersten Satzteil  im Online-Artikel entfernt und in der Printausgabe eine Klarstellung folgenden Inhalts veröffentlicht:

(...) haben wir am 15. Juli unter der Überschrift „Preußenschlag“ die Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Haus Hohenzollern über die Rückgabe von Schlössern und Kunstwerken kommentiert. In dem Text hieß es, dass „der Bund in Gestalt von Monika Grütters die Verhandlungen erst einmal abgesagt hat“. Das ist unzutreffend. Zwar hat Kulturstaatsministerin Grütters in einem Brief vom 13. Juni ein Angebot der Hohenzollern für eine vertragliche Lösung abgelehnt, gleichzeitig aber zu weiteren Gesprächen mit Vertretern der Länder für den 24. Juli eingeladen. Wir bitten die missverständliche Formulierung zu entschuldigen.


III. Liegenschaften, Seen und Wälder

Die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann veröffentlichte im Spätsommer 2019 auf ihrer Homepage eine Pressemitteilung anlässlich der von Die Linke Brandenburg initiierten Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“, in der sie die Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente von Berlin und Brandenburg aufforderte,

„[...] den Erben der Hohenzollern-Dynastie keine Liegenschaften, Grundstücke, Seen oder Wälder zu übertragen, sondern diese im öffentlichen Besitz zu erhalten“.

Das Landgericht Berlin untersagte diese Aussage am 1.10.2019 unter Hinweis auf die Antragsschrift. Dort heißt es, von Preußen habe keine Liegenschaften, Seen oder Wälder eingefordert, sondern lediglich „kleine Entschädigungen“ nach dem Ausgleichsleistungsgesetz geltend gemacht.


IV. Harte Bandagen

Am 20.11.2020 veröffentlichte Die Welt auf ihrer Homepage einen Artikel mit dem Titel „Hohenzollern forderten auch Wilhelms II. niederländisches Exil-Schloss zurück“. Darin heißt es unter anderem:

„Nicht nur von der Bundesrepublik und dem Land Brandenburg fordern die Hohenzollern mit harten Bandagen Immobilien und Kunstwerke zurück.“

„Zum aktuellen Verhalten der Familie würde es jedenfalls passen, die seit Jahren von der Bundesregierung und dem Land Brandenburg die Rückgabe von Immobilien und anderen Besitztümern verlangt [...]."

Mit Beschluss vom 7.12.2020 verpflichtete das Landgericht Berlin die Zeitung zur Veröffentlichung folgender Gegendarstellung:

„Unter der Überschrift „Hohenzollern forderten auch Wilhelms II. niederländisches Exil-Schloss zurück“ wurde an dieser Stelle behauptet, die Hohenzollern verlangten seit Jahren vom Bund und dem Land Brandenburg die Rückgabe von Immobilien. Dies ist falsch. Es wird keine Rückgabe von Immobilien vom Bund oder dem Land Brandenburg verlangt.
Potsdam, den 25.11.2020
Georg Friedrich Prinz von Preußen“

In einem weiteren Beschluss vom 8.12.2020 untersagte das Landgericht Berlin diese Aussagen, da es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handele.


V. Zivilrechtliche Privatangelegenheit

Am 21.7.2019 erschien in der FAZ ein Namensbeitrag des Historikers Stephan Malinowski mit dem Titel "Die Selbstversenkung", der sich mit den Forderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen auseinandersetzte. Darin heißt es unter anderem:

„Die Anwälte erklären unterdessen, es handele sich um eine zivilrechtliche Privatangelegenheit.“

Am 1.8.2019 forderten zwei Anwälte Georg Friedrich von Preußens die FAZ sowie Stephan Malinowski auf, eine Unterlassungserklärung im Hinblick auf diese Äußerung abzugeben. Nachdem die Zeitung dies ablehnte, verfolgten die beiden Anwälte die Angelegenheit juristisch nicht weiter.


VI. Bitte um Verhandlungsführung

DIE ZEIT veröffentlichte sowohl in ihrer Printausgabe vom 17.7.2019 als auch ab dem 31.7.2019 online den Artikel „Ein Königreich für einen Stuhl. Die Hohenzollern fordern Teile ihres einstigen Besitzes zurück. Dabei waren sie früher selbst nicht zimperlich im Enteignen“, in dem es unter anderem heißt:

„Danach sei die Hohenzollernfamilie an den Bund herangetreten mit der Bitte, für alle beteiligten Institutionen gemeinsam die Verhandlungen zu führen.“

Die Aussage wurde vom Landgericht Berlin durch den Beschluss vom 22.10.2019 nicht untersagt.


VII. Das sprengt die vermögensrechtliche Frage

Am 17.7.2019 veröffentlichte der Rundfunk Berlin-Brandenburg auf seiner Homepage unter dem Titel „Hohenzollernstreit um Entschädigung. Das sprengt die vermögensrechtliche Frage“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Sabrow meint: „Das, finde ich, sprengt in der Tat die vermögensrechtliche und privatrechtliche Frage. Hier geht es um öffentliches Gut und öffentliche Geschichtskultur, da hat die öffentliche Hand ein moralisches Recht, in der Vorderhand zu sein.“

Die Aussage wurde vom Landgericht Berlin mit Beschluss vom 15.11.2019 nicht untersagt.


VIII. Staatswesen als Privatbesitz einer Familie

Am 31.7.2019 veröffentlichte die Berliner Zeitung einen Artikel unter dem Titel „Das ist klare Manipulation. Die Historikerin Karina Urbach über die Verbindungen der Hohenzollern zur Elite der Nationalsozialisten“, in dem es unter anderem heißt:

„Da wird ein Staatswesen – ‚Preußen` – noch über den Tod hinaus als Privatbesitz einer Familie betrachtet.“

Das Landgericht Berlin untersagte diese Aussage mit Urteil vom 10.12.2019. Sie verletze Georg Friedrich Prinz von Preußen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele.


IX. Ansprüche aus Erbfolgeregelung mit verfassungsfeindlichen Motiven 

Am 29.2.2020 veröffentlichte der Tagesspiegel einen Gastbeitrag von Torsten Tristan Straub mit dem Titel „Der Staat sollte nicht mit Pseudo-Thronfolgern verhandeln“, in dem es unter anderem heißt:

„Die Hohenzollern erheben ihre Ansprüche auf Grund einer Erbfolgeregelung mit verfassungsfeindlichen Motiven.“

„[...] welche sich mit eben diesem Vermögen auf die Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung vorbereiten wollen - hier auf die Thronfolge als König von Preußen nach einer etwaigen Restauration der Monarchie.“

„Schon die Verhandlungen über etwaige Ausgleichsleistungen darf der Staat nicht so führen, dass er dabei den Auftritt von Prinz Georg Friedrich als Thronprätendent bzw. pseudomonarchischer „Chef des Hauses Hohenzollern“ anerkennt und andere mögliche „Erben und Erbeserben missachtet““.

„Das ist die verfassungsfeindliche Intention des Testaments von 1950, worauf Prinz Georg Friedrich seine bevorzugte Erbenstellung und damit auch seine exklusiven Ansprüche an Bund und Länder stützen will.“

Vor dem Landgericht Berlin beantragte Georg Friedrich Prinz von Preußen den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegenüber dem Tagesspiegel und Herrn Straub, mit der die Weiterverbreitung dieser (und weiterer) Äußerungen untersagt werden sollte. Ìm Hinblick auf die erstgenannte Äußerung nahm Georg Friedrich Prinz von Preußen den Antrag später zurück. Mit Beschluss vom 2.4.2020 untersagte das Landgericht Berlin die verbliebenen angegriffenen Aussagen, da es sich um falsche Tatsachenbehauptungen handele.

Mit Schreiben vom 5.10.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen darüber hinaus eine Geldentschädigung von Herrn Straub in Höhe von 7.000 €, da es sich bei der Behauptung, Georg Friedrich Prinz von Preußen würde die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung begehren und darüber hinaus „eine Machtübernahme als König von Preußen“ anstreben, um eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung handele. Bisher wurde dieser Anspruch gerichtlich nicht weiterverfolgt.

Am 6.3.2020 erschien in der Online-Ausgabe der FAZ ein Artikel mit dem Titel "Als hätten die Nachfahren Wilhelms von Preußen recht", der anlässlich des Berichts über eine Diskussionsveranstaltung auch den Artikel aus dem Tagesspiegel aufgreift. In dem Beitrag heißt es unter anderem im Hinblick auf die Äußerungen Straubs:

„Das Testament von Georg Friedrichs Großvater Louis Ferdinand, das die Erbfolge des erstgeborenen Sohnes festschreibe, widerspreche dem Grundgesetz, weil es andere Familienmitglieder wegen ihres Geschlechts oder Alters benachteilige.“

„Zudem ziele die Regelung von 1950, so Straub, auf „die Ausrüstung eines Thronprätendenten mit Vermögen für den Fall einer Restauration der Monarchie“, enthalte also eine „verfassungsfeindliche Absicht“.

„Der Staat müsse daher die Legitimation Georg Friedrichs bestreiten, solange er nicht von allen gesetzlichen Erben als Vertreter bevollmächtigt worden sei.“

Mit Schreiben vom 8.4.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die Zeitung zur Löschung dieser Passagen und zur Abgabe einer entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Die Zeitung hat diesem Wunsch nicht entsprochen. Gegenüber der FAZ hat Georg Friedrich Prinz von Preußen die Sache juristisch nicht weiterverfolgt. Mit Schreiben vom 7.8.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen Herrn Straub zudem auf, hinsichtlich der zweitgenannten Äußerung gegenüber der FAZ auf Löschung hinzuwirken. Dieser Aufforderung ist Herr Straub nicht nachgekommen. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache bisher juristisch nicht weiterverfolgt.


X. Wohnrecht

Auf der Internetseite der Zeitung „Südkurier“ erschien am 19.11.2020 ein Interview mit dem Historiker Christopher Clark über sein Buch ‚Gefangene der Zeit‘. Dort hat er sich unter anderem, wie folgt, geäußert:

„Die Familie Hohenzollern fordert […] ein dauerhaftes Wohnrecht für Schloss Cecilienhof.“

Am 7.6.2020 veröffentlichte die Berliner Zeitung auf ihrer Internetseite unter dem Titel „Streit um Hohenzollern-Schatz: Erben sollen Klage gegen das Land Brandenburg fallen lassen“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Das Haus Hohenzollern fordert (...) ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof, im Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz in Potsdam (...)“

Das LG Berlin untersagte dem Südkurier sowie auch der Berliner Zeitung diese Äußerungen mit zwei Beschlüssen vom 19.1.2021, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptungen handele.


XI. Unentgeltliches Wohnrecht im Schloss Cecilienhof

Am 8.8.2019 veröffentlichte Die Linke Brandenburg im Rahmen ihrer Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ auf ihrer Homepage eine Unterschriftenliste für die Volksinitiative. Im zugehörigen Einführungstext heißt es unter anderem:

„Außerdem beansprucht das Haus Hohenzollern ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchrechtlich zu sicherndes Wohnungsrecht für Familienmitglieder im weltbekannten Potsdamer Schloss Cecilienhof.“

„Alternativ wären sie, wie sie verlautbaren lassen haben, auch mit einem Wohnrecht im Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz, beides am Rande des Parks Sanssouci zufrieden.“

Am 14.1.2021 beantragte Georg Friedrich Prinz von Preußen beim Landgericht Berlin den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mit Beschluss vom 26.1.2021 untersagte das Gericht die Weiterverbreitung der angegriffenen Äußerungen. Die Linke Brandenburg legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein und beantragte beim Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Am 6.2.2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Beschluss des Landgerichts Die Linke Brandenburg in ihrem Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletze und setzte die Wirksamkeit der Entscheidung aus. Georg Friedrich Prinz von Preußen stellte daraufhin die Rechtsverfolgung im einstweiligen Rechtsschutz ein.

Im Hauptsacheverfahren wies das Landgericht Berlin die Klage am 9.12.2021 ab, da es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung handele.


XII. Beantwortung konkreter Fragen

Am 8.12.2019 erschien in „Der Hauptstadtbrief“ ein Artikel mit dem Titel „Der große Dienst des Jan Böhmermann“. Dort heißt es unter anderem:

„Auf Anfrage erklärte sich der Anwalt der Familie bereit, konkrete Fragen zu beantworten. Belege für die Behauptung nannte er auf Nachfrage jedoch keine.“ 

Georg Friedrich Prinz von Preußen forderte die Hauptstadtbrief Berlin Verlagsgesellschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Diese ist jedoch nicht abgegeben worden, woraufhin Georg Friedrich Prinz von Preußen die Angelegenheit bezogen auf diese Aussage juristisch nicht weiterverfolgt hat. 


XIII. Forderungen der Hohenzollern

In einem Mitgliederbrief vom 8.8.2019 informierten die beiden Landesvorsitzenden der Die Linke Brandenburg, Anja Mayer und Diana Golze, über den Start der Volksinitiative "Keine Geschenke den Hohenzollern". In dem Schreiben heißt es u.a.:

Liebe Genossinnen und Genossen,

ihr habt es sicherlich den Medien entnommen: Die Nachfahren des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. aus dem Hause Hohenzollern fordern für dich die Herausgabe von unzähligen Gemälden, Möbelstücken, Skulpturen, Porzellan- und anderen Kunstgegenständen, die im öffentlichen Besitz der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums sind. Aus ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof wird von ihnen gefordert."

Mit Anwaltsschreiben vom 18.12.2020 ließ Georg Friedrich Prinz von Preußen die Äußerungen

"Außerdem beansprucht das Haus Hohenzollern ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchrechtlich zu sicherndes Wohnungsrecht für Familienmitglieder im weltbekannten Potsdamer Schloss Cecilienhof." und/oder

"Alternativ wären sie, wie sie verlautbaren lassen haben, auch mit einem Wohnrecht im Schloss Cecilienhof oder in der Villa Liegnitz, beides am Rande des Parkes Sanssouci, zufrieden."

abmahnen. Einen in der Folge zunächst gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nahm er wieder zurück. In der Hauptsache wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen nur noch gegen die Äußerung

"Auch ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof wird von ihnen gefordert."

Auch hiermit hatte er keinen Erfolg: Das LG Berlin wies die Klage mit Urteil vom 9.12.2021 ab, da es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung handele.


XIV. Familienmuseum und Totenmaske

Am 1. bzw. 2.9.2019 erschien in Online- und Printausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Artikel mit dem Titel "Hohenzollern Ring". Dort heißt es unter anderem:

"Zugegeben, was die Hohenzollern alles besitzen, besessen haben und vor allem wieder besitzen wollen, das ist ein weites und vor allem ein schwer zu überblickendes Feld: Schloss Cecilienhof, Schloss Lindstedt, die Villa Liegnitz, Immobilien, Möbel, Porzellan, Textilien, Familienmuseum, Hausbibliothek, Hausarchiv, die Totenmaske vom Alten Fritz und etwa siebentausend Kunstwerke!"

Am 18.9.2019 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die Zeitung auf, eine Unterlassungserklärung hinsichtlich der Äußerung „Was die Hohenzollern vor allem wieder besitzen wollen, das ist ... Familienmuseum ... die Totenmaske vom alten Fritz“ abzugeben. Die Zeitung hat den Artikel in ihrer Online-Ausgabe daraufhin mit folgendem Hinweis der Redaktion versehen: "Es wird klargestellt, dass durch diese Formulierung keineswegs zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass die Hohenzollern die Einrichtung eines Familienmuseums und/oder die Rückgabe der Totenmaske vom Alten Fritz fordern." Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache daraufhin juristisch nicht weiterverfolgt.


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