Der größte Teil der uns bisher bekannten Abmahnungen betrifft die Errichtung eines Hohenzollern-Museums bzw. die Frage, inwiefern Georg Friedrich Prinz von Preußen inhaltliche Mitwirkungsmöglichkeiten in solchen Museen erwirken möchte, in denen sich Leihgaben der Familie befinden. Diese Frage hat eine historische Vorgeschichte, da ein Hohenzollern-Museum tatsächlich in der Vergangenheit bestand.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. macht sich die hier zitierten Aussagen ausdrücklich nicht zu eigen, sondern dokumentiert ausschließlich die daraus entstandenen Rechtsstreitigkeiten. Sofern die genannten Aussagen gerichtlich untersagt wurden, weisen wir darauf hin, dass dies jeweils deshalb geschah, weil es sich nach Auffassung des zuständigen Gerichts/der zuständigen Gerichte um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um Meinungsäußerungen, die an unwahre Tatsachenbehauptungen anknüpfen, handelt.


Inhalt:

I. Hintergrund der Diskussion 

Am  22.3.1877 eröffnete Kaiser Wilhelm I. im Schloss Monbijou das Hohenzollernmuseum als Privatmuseum der Herrscherdynastie, in dem die Hohenzollern ihre eigene Geschichte inszenierten. 

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung mit dem preußischen Staat nach der Revolution von 1918 verpflichtete sich das Land Preußen dazu, das Museum in eigener Verantwortung weiterzubetreiben. Die Exponate verblieben allerdings im Eigentum der Familie.

Bei einem Luftangriff im November 1943 brannte Schloss Monbijou bis auf die Außenwände aus. Das erhaltene Inventar aus dem Hohenzollernmuseum ist heute zum Teil noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen zwischen der öffentlichen Hand und Georg Friedrich Prinz von Preußen.

Schloss Monbijou, 1939

Im Juli 2019 berichtete der Tagesspiegel, im Rahmen der Verhandlungen zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und der öffentlichen Hand habe dieser weitgehende "Mitwirkungs-, Wohn- und Mitbenutzungsrechte des Hauses Hohenzollern", also inhaltlichen Einfluss auf die Darstellung der Hohenzollern in öffentlichen Museen verlangt.

Auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Berlin, wie der Senat diese Forderung bewerte, antwortete dieser im Januar 2020:

"Die Forderung des Hauses Hohenzollern nach Mitspracherechten in den betreffenden Einrichtungen der SPK und SPSG wird (und wurde auch bereits öffentlich) seitens des Senats abgelehnt."

Im Juli 2020 antwortete der Berliner Senat auf die Frage, ob es zutreffend sei, dass die Familie der Hohenzollern 2015 bei der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten im Zusammenhang mit der Ausstellung und Interpretation eines Fotos von Cecilie von Preußen interveniert habe und ob dem Senat weitere Fälle bekannt seien, in denen Vertreter*innen der Familie Hohenzollern versucht hätten, direkt oder indirekt Einfluss auf die wissenschaftliche und kulturelle  Arbeit öffentlicher Einrichtungen zu nehmen:

Ja, dies ist zutreffend.

Weiterhin ist dem Senat und der Öffentlichkeit bekannt, dass die Familie Hohenzollern im Rahmen einer „Gesamtlösung“ institutionell verankerte Mitspracherechte über die Darstellung der Geschichte des „Hauses Hohenzollern“ in den an den Vergleichsgesprächen beteiligten Einrichtungen gefordert hat.

Im Oktober 2020 antwortete die Bundesregierung auf die Frage, ob es zutreffe, dass die Hohenzollern bezüglich der Leihgaben in Sonder- und Dauerausstellungen ein Mitspracherecht für sich beanspruchten und die Ausstellung von Fotos der Kronprinzessin Cecilie in Uniform zu verhindern versucht hätten, um eine bestimmte geschichtliche Darstellung zu beeinflussen:

In Bezug auf den Umgang mit den dem Haus Hohenzollern gehörenden Dauerleihgaben wurde die Erwartung geäußert, eine angemessene institutionalisierte Mitwirkung bei den öffentlichen Einrichtungen, die solche Dauerleihgaben erhalten, sicherzustellen. Das Haus Hohenzollern hat im letzten Gespräch mit den Vertretern der öffentlichen Hand am 24. Juli 2019 erklärt, „dass es zu keinem Zeitpunkt einen kuratorischen oder inhaltlichen Einfluss auf die Präsentation von Sammlungen und Ausstellungen in öffentlichen Museen verfolgt hat“.

Noch im Jahr 2017 hieß es auf der "offiziellen Internetpräsenz des Hauses Preussen" dazu:

"In Anlehnung an das 1877 eröffnete, im II. Weltkrieg zerstörte Hohenzollern-Museum in Schloss Monbijou plant das Haus Hohenzollern die Einrichtung eines neuen Hohenzollern-Museums. Unter Einbeziehung zahlreicher früher in Schloss Monbijou präsentierten und in Familienbesitz verbliebener Exponate soll die Geschichte der Hohenzollern-Dynastie und ihrer Regenten aus heutiger Sicht dargestellt werden. Dabei wird das als Hauptleihgeber auftretende Haus Hohenzollern maßgeblich an Konzeption und Gestaltung des neuen Museums beteiligt sein."

Auf der aktuellen „offiziellen Seite des Hauses Hohenzollern “ heißt es,  die Behauptung, Georg Friedrich Prinz von Preußen fordere ein vom Staat finanziertes Hohenzollernmuseum, sei

"frei erfunden. Tatsächlich stammt die entsprechende Idee von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die ein solches Projekt schon seit 2002 offiziell verfolgt und als das „wichtigste Museums-Projekt der kommenden Jahre“ bezeichnet hat. Staatliche Stellen haben den Gedanken aufgegriffen, und es wurden in den zurückliegenden 18 Jahren wesentliche Schritte zur Realisierung unternommen. Nachdem Georg Friedrich Prinz von Preußen wiederholt von offizieller Seite um Mitwirkung an diesem Projekt gebeten wurde, hat er seine Bereitschaft erklärt, das Projekt durch unentgeltliche Leihgaben zu unterstützen."

Auch die Behauptung, Georg Friedrich Prinz von Preußen fordere gegenüber Museen in Berlin und Brandenburg ein Mitspracherecht, stelle

"eine grobe Verzerrung der Tatsachen dar. Es geht in den Verhandlungen mit der öffentlichen Hand nur um eine Mitsprachemöglichkeit in Bezug auf die zur Verfügung zu stellenden Leihgaben. Das entspricht der üblichen Zusammenarbeit staatlicher Kultureinrichtungen mit privaten Leihgebern, ohne welche die deutschen Museen kaum existieren könnten."

II. Abmahnungen und Gerichtsentscheidungen

1. Volksinitiative "Keine Geschenke den Hohenzollern"

Die Partei Die Linke in Brandenburg initiierte im August 2019 eine Volksinitiative unter dem Titel „Keine Geschenke den Hohenzollern“.

Zur Unterstützung dieser Initiative veröffentlichten im August 2019 der Landesverband Brandenburg der Partei Die Linke, fünf Brandenburger Parteigliederungen, eine Bundestagsabgeordnete, eine Abgeordnete des Brandenburger Landtags sowie eine Landtagskandidatin eine gleichlautende Pressemitteilung. Dort heißt es unter anderem:

„Die Erben der Hohenzollern-Dynastie und Ihr Sachwalter Georg Friedrich Prinz von Preußen fordern [...] ein Museum, das ihm der Staat bezahlt und in dem er mitbestimmt, wie die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

Zwischen dem 19.9.2019 und dem 22.10.2019 untersagte das Landgericht Berlin in insgesamt neun Beschlüssen der Partei, den Parteigliederungen und den betroffenen Mitgliedern diese Aussage sowie zum Teil noch weitere damit zusammenhängende Sätze.


Am 28.8.2019 veröffentlichte die Co-Landesvorsitzende der Partei Die Linke in Brandenburg, Anja Mayer, online eine Pressemeldung, in der es unter anderem heißt:

„Unwidersprochenen Medienberichten zufolge sollen die Hohenzollern-Erben ein institutionalisiertes Mitspracherecht des Hauses nicht nur in einem neuen Hohenzollern-Museum eingefordert haben, sondern sogar in den Stiftungen.“

„Es geht hiernach in der Tat darum, mitzubestimmen, inwiefern und inwieweit die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

„Es ist also nicht zu weit gesprungen, wenn wir sagen, sie wollen sich vom Staat ein Museum bezahlen lassen.“

Das Landgericht Berlin untersagte mit einem Beschluss vom 19.9.2019 diese Aussagen.


Die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Pressemitteilung anlässlich der von Die Linke Brandenburg initiierten Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“, in der es unter anderem heißt:

„Die Erben der Hohenzollern-Dynastie und ihr Sachwalter Prinz Friedrich Georg von Preußen fordern […] ein Museum, das ihm der Staat bezahlt und in dem er mitbestimmt, wie die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

Das Landgericht Berlin untersagte mit einem Beschluss vom 1.10.2019 diese Aussage.


Die Brandenburger Landtagsabgeordnete Andrea Johlige veröffentlichte am 12.8.2019 auf ihrem privaten Blog und auf ihrer Partei-Internetseite eine Pressemitteilung anlässlich der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“, in der es unter anderem heißt:

„so verlangen sie […] ein Museum, dass [sic!] der Staat bezahlt und in dem sie mitbestimmen, wie die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

„Die Erben der Hohenzollern-Dynastie und Ihr Sachwalter Georg Friedrich Prinz von Preußen fordern [...] ein Museum, das ihm der Staat bezahlt und in dem er mitbestimmt, wie die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

Das Landgericht Berlin untersagte mit einem Beschluss vom 1.10.2019 diese Aussagen.


Ein Landesverband der Partei Die Linke veröffentlichte am 15.8.2019 auf seinem Instagram-Kanal zur Unterstützung der Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ einen Textbeitrag unter dem Titel „Die spinnen, die Hohenzollern“, in dem es unter anderem heißt:

Erben des letzten deutschen Kaisers fordern [...] ein Museum, das der Staat bezahlt und in dem sie mitbestimmen, wie ihre eigene Geschichte interpretiert wird.

Das Landgericht Berlin untersagte mit einem Beschluss vom 1.10.2019 diese Aussagen. Damit folgte das Landgericht Berlin im Ergebnis Georg Friedrich Prinz von Preußens Argumentation, seine Familie fordere kein Museum.


Ein Kreisverband der Partei Die Linke veröffentlichte am 15.8.2019 eine Onlinepressemitteilung auf der verbandseigenen Internetseite, in der es unter anderem heißt:

„Die Erben des letzten deutschen Kaisers fordern [...] ein Museum, das der Staat bezahlt und in dem sie mitbestimmen, wie ihre eigene Geschichte interpretiert wird.“

Nach Abmahnung löschte der Kreisverband diesen Eintrag. Dennoch beantragte Georg Friedrich Prinz von Preußen eine einstweilige Verfügung: Das Landgericht Berlin untersagte am 8.10.2019 die Aussage.


Am 8.8.2019 veröffentlichte der Landesverband Die Linke Brandenburg auf seiner Homepage eine Pressemitteilung, in der es unter anderem heißt:

„Die Erben der Hohenzollern-Dynastie und ihr Sachwalter Georg Friedrich Prinz von Preußen fordern [...] ein Museum, das ihm der Staat bezahlt und in dem er mitbestimmt, wie die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

Mit einem Beschluss vom 24.9.2019 wurde der Landesverband vom Landgericht Berlin verpflichtet, eine Gegendarstellung mit folgendem Inhalt zu veröffentlichen:

„Unter der Überschrift "Keine Geschenke den Hohenzollern" wurde an dieser Stelle behauptet: "Die Erben der Hohenzollern und ihr Sachwalter Georg Friedrich Prinz von Preußen fordern […] ein Museum, das ihm der Staat bezahlt und in dem er mitbestimmt…“. Dies ist falsch. Richtig ist, dass eine derartige Forderung nicht gestellt wurde.

Potsdam, den 29.08.2019

Georg Friedrich Prinz von Preußen


2. Interview Leonhard Horowski

Am 17.7.2019 sendete Deutschlandfunk Kultur ein Interview mit Leonhard Horowski unter dem Titel „Historiker über Forderungen der Hohenzollern. Der Kampf um die Erinnerung“, in dem es in einer Frage der Interviewerin unter anderem heißt:

„Dieses eigene Museum für [die Hohenzollern], das soll ja nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden, man will aber fremdes Geld dafür, nämlich Steuern.“

Das Landgericht Berlin untersagte mit Urteil vom 26.11.2019 dem Sender und der Journalistin die Weiterverbreitung dieser Aussage. Es handele sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die Georg Friedrich Prinz von Preußen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. 


3. Die Selbstversenkung

Am 20. bzw. 21.7.2019 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung sowohl auf ihrer Homepage als auch in der Druckausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung einen Gastbeitrag des Historikers Stephan Malinowski mit dem Titel „Forderungen der Hohenzollern. Die Selbstversenkung“. Dieser Artikel enthielt folgende von der Redaktion eingefügte Passage:

„Und es geht darum, dass der Staat in einem Seitenflügel des Schlosses Charlottenburg ein Familienmuseum einrichten möge, bei dessen Ausrichtung und Programm die Familie ein Mitspracherecht beansprucht.“

Sowohl von der Zeitung als auch vom Autor verlangte Georg Friedrich Prinz von Preußen die Unterlassung dieser Aussage. Beide gaben eine entsprechende Unterlassungserklärung nicht ab. Mit Urteil vom 26.11.2019 untersagte das Landgericht Berlin der FAZ die Weiterverbreitung der Aussage. Es handele sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Georg Friedrich Prinz von Preußen verletze. Das Unterlassungsbegehren gegenüber Stephan Malinowski wurde nicht weiterverfolgt.


4. Geschichte lebt vom Erinnern

Am 15. und 16.8.2019 veröffentlichte die Berliner Morgenpost zwei Artikel unter den Titeln „Kommentar. Keine weißen Flecken. Geschichte lebt von Erinnern – auch an dunkle Zeiten“, und „Entschädigungsstreit. Linke fordern Umbenennung des Hohenzollernplatzes“, in denen es unter anderem heißt:

„Zudem verlangen die Hohenzollern Berichten zufolge eine Ausstellung im Seitenflügel des Schlosses Charlottenburg über die Dynastie einzurichten.“

„Dazu fordere die Familie Mitspracherechte bei deren Gestaltung.“

„Die Hohenzollern fordern eine Deutungshoheit in öffentlichen Museen über die Geschichte ihrer Familie.“

Bezüglich der erstgenannten Aussage ist eine entsprechende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden.

Das Landgericht Berlin untersagte die zweite und dritte Aussage mit einem Beschluss vom 5.9.2019. Der Unterlassungsanspruch sei aus den in der Antragsschrift genannten Gründen gegeben. Dort heißt es, aus den weiten Teilen der Presse bekannten Vertragsentwürfen zu Leihgaben von Georg Friedrich Prinz von Preußen an Museen in Berlin ergebe sich in keiner Auslegung die Forderung eines Mitspracherechts. 


5. Die Hohenzollern und die Nazis

Am 7.8.2019 veröffentlichte die Rheinische Post auf ihrer Internetseite unter dem Titel „Eigentumsforderungen. Die Hohenzollern und die Nazis“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Unerträglich wäre dagegen die wohl gleichfalls kolportierte Forderung, der Bund möge ein Hohenzollern-Museum betreiben und finanzieren, in dem die Hohenzollern ein Mitspracherecht über die Präsentation erhalten“.

Das Landgericht Berlin untersagte die Aussage mit einem Beschluss vom 10.9.2019 unter Hinweis auf die Antragsschrift. Dort wird dargelegt, die RP mache zwar geltend, sich bei ihrer Berichterstattung auf Agenturmeldungen der dpa und des EPD bezogen zu haben. Dies ändere jedoch nichts an der Unzulässigkeit der Berichterstattung: Die Agenturmeldungen beinhalteten nichts, woraus sich Aussagen wie die angegriffene ableiten lassen könnten.

Im August 2019 veröffentlichte der Pfälzische Merkur online sowie in der Druckausgabe einen Artikel mit dem Titel „Hohenzollern und die Nazis“, der denselben Satz enthält. Mit Beschluss vom 17.9.2019 untersagte das Landgericht Berlin auch gegenüber diesem Medium die Weiterverbreitung.


6. Kein Fußschemel den Monarchisten

Am 8.8.2019 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung online einen Artikel mit dem Titel „Brandenburgs Linke startet Volksinitiative gegen Hohenzollern“, der am folgenden Tag unter dem Titel „Kein Fußschemel den Monarchisten“ auch in der Druckausgabe erschien. In dem Artikel heißt es unter anderem:

 „Bei einem Hohenzollern-Museum wünscht die Familie eine 'institutionalisierte Mitwirkung', um eigene Vorstellungen etwa bei Ausstellungen einbringen zu können“.

Das Landgericht Berlin untersagte diese Aussage mit Urteil vom 26.11.2019. Die Zeitung hat die Entscheidung als endgültige Regelung akzeptiert.


7. Der Hohenzollern-Clan

Im August 2019 erschien auf der Internetseite von Russia Today Deutschland ein Online-Artikel mit dem Titel „Der Hohenzollern-Clan: Hofstaat und Gier von Edelparasiten“, in dem es unter anderem heißt:

„Die Hohenzollern-Erben mit ihrem Fahnenträger Georg Friedrich Prinz von Preußen fordern […] ein Museum, das ihm der Staat bezahlt und in dem er mitbestimmt, wie die Geschichte der Hohenzollern interpretiert werden soll.“

Das Landgericht Berlin untersagte die Äußerung auf dem Wege einer am 17.9.2019 ergangenen einstweiligen Verfügung, da es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung handele.


8. Geht´s noch, fragen einige

Die Deutsche Presse Agentur (dpa) veröffentlichte am 17.7.2019 unter dem Titel „Streit um des Kaisers Vermögen: Wem gehört der Hohenzollern-Schatz?“ eine Meldung, in der es unter anderem heißt:

„Und dann wollen sie auch ein eigenes Museum. Geht's noch, fragen einige.“

Das Landgericht Berlin untersagte die Aussage mit einem Beschluss vom 24.9.2019.


9. Ein Königreich für einen Stuhl

DIE ZEIT veröffentlichte sowohl in ihrer Printausgabe vom 17.7.2019  als auch ab 31.7.2019 online den Artikel „Ein Königreich für einen Stuhl. Die Hohenzollern fordern Teile ihres einstigen Besitzes zurück. Dabei waren sie früher selbst nicht zimperlich im Enteignen“, in dem es unter anderem heißt:

„Unter den Ansprüchen tauchte interessanterweise auch eine inzwischen wieder relativierte Forderung auf: Nach einem Mitspracherecht der Familie bei der Konzeption eines etwaig entstehenden [Hohenzollern]-Museums.“

„So wurde auch bekannt, dass Georg Friedrich Prinz von Preußen eine „angemessene institutionalisierte Mitwirkung“ bei jenen Museen einfordert, mit denen Leihverträge über Objekte und Gemälde bestehen.“

Das  Landgericht Berlin untersagte die erstgenannte Aussage mit einem Beschluss vom 22.10.2019.


10. Das sprengt die vermögensrechtliche Frage

Am 17.7.2019 veröffentlichte der Rundfunk Berlin-Brandenburg auf seiner Homepage unter dem Titel „Hohenzollernstreit um Entschädigung. Das sprengt die vermögensrechtliche Frage“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Die Nachfahren von den Hohenzollern [...] wollen außerdem mitbestimmen, wie Museen über die Geschichte der Hohenzollern informieren.“

„Demnach hätten die Hohenzollern inhaltlichen Einfluss auf die Darstellung der Hohenzollern in öffentlichen Museen gefordert.“

„Die Hohenzollern-Nachfahren verbinden mit ihrem Vorschlag [...] auch eine geschichtspolitische Einmischung, [...] in der Beteiligung an Ausstellungen, die mit ihren Stücken veranstaltet werden.“

„Sabrow meint: „Das, finde ich, sprengt in der Tat die vermögensrechtliche und privatrechtliche Frage. Hier geht es um öffentliches Gut und öffentliche Geschichtskultur, da hat die öffentliche Hand ein moralisches Recht, in der Vorderhand zu sein.“

In einem weiteren Artikel vom 19.7.2019 mit dem Titel "Wir können nicht zulassen, dass Museen geplündert werden", heißt es:

„Daneben fordert er eine geschichtspolitische Einflussnahme [...] sowie ein Mitsprachrecht in allen Ausstellungen, in denen das Haus Hohenzollern als Leihgeber auftritt.“

„Aber die Entscheidung, was ausgestellt wird, wie es präsentiert wird und welchen Erzählweisen es Ausdruck verleiht, können und werden nicht die Nachfahren der Hohenzollern treffen und darf sich keinen identitätspolitischen Erwägungen und Einsprüchen unterwerfen.“

„Die Verantwortung für das in ihnen präsentierte Geschichtsbild liegt bei den Direktoren und Kuratoren dieser Häuser und nicht bei ihren staatlichen Mittelgebern und schon gar nicht bei ihren Leihgebern.“

Das Landgericht Berlin untersagte die beiden erstgenannten Aussagen aus dem Artikel vom 17.7.2019 mit Beschluss vom 15.11.2019 unter Hinweis auf die Antragsschrift. Dort heißt es, der rbb verletze die Persönlichkeitsrechte Georg Friedrich Prinz von Preußens, indem er falsche Tatsachenbehauptungen aufstelle und verbreite.


11. Kunst und Schlösser

Am 24.7.2019 erschien im Online-Magazin TELEPOLIS einen Artikel unter dem Titel „Hohenzollern-Prinz fordert Kunst und Schlösser“, in dem es unter anderem heißt:

„Mitte Juli wurde […] bekannt, dass der Hohenzollernprinz Georg Friedrich von Preußen von der Bundesregierung, den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg, der Stiftung Preussischer Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und dem Deutschen Historischen Museum […] Einfluss auf die Darstellung seines Geschlechts fordert.“

Das Landgericht untersagte mit einem Beschluss vom 5.11.2019 diese Aussagen.


12. Abenteuerlich

Am 25.7.2019 veröffentlichte die Deutsche Welle einen Artikel, der Bezug nahm auf eine E-Mail-Korrespondenz zwischen dem Historiker Stephan Malinowski und einer Journalistin, in dem es unter anderem heißt:

„Der Wunsch, die Geschichtsschreibung und die Deutung des Hauses Hohenzollern selbst steuern und öffentlich finanzieren zu lassen, erscheint mir, sehr vorsichtig gesagt, abenteuerlich“

Das Landgericht Berlin untersagte diese Aussage mit Urteil vom 17.3.2020. Malinowskis Meinungsäußerung verletze Georg Friedrich Prinz von Preußen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, da sie sich auf unwahre Anknüpfungstatsachen stütze. Vor dem Kammergericht haben beide Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt.


13. Interview Winfried Süß

Am 26.7.2019 gab der Historiker Winfried Süß dem Radiosender NDR-Kultur ein Interview über die Rückgabeforderungen von Georg Friedrich Prinz von Preußen. Dabei führte er u.a. aus:

„Viele dieser Forderungen sind hochproblematisch, zum Beispiel die Idee, dass es ein Mitspracherecht bei den historischen Darstellungen der Familie gibt, wenn diese Darstellungen durch Einrichtungen der öffentlichen Hand vorgenommen werden.“

Auf Antrag Georg Friedrich Prinz von Preußens untersagte das Landgericht Berlin ihm diese Äußerung. Es handele sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, weil der Leihvertrag, aus dem sich eine entsprechende Forderung ergeben soll, keine Forderungen hinsichtlich ganzer Museen beinhalte, sich vielmehr auf einzelne Leihgaben beziehe und „ganz normale Regelungen“ enthalte.


14. Twitter-Account Abgeordnetenhausfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie ihr parlamentarischer Geschäftsführer veröffentlichten und teilten auf Twitter am 16.7.2019 verschiedene Beiträge, in denen es unter anderem heißt:

„Dass die #Hohenzollern Mitsprache bei der künftigen Geschichtsdarstellung reklamieren, geht in einer #Demokratie gar nicht! @dpwes erwartet von Senat&Bund, dass sie jegliche Form einer erinnerungspolitischen Einflussnahme grundsätzlich ausschließen.“

„Wesentlich schlimmer ist der Angriff auf die deutsche Erinnerungskultur und Geschichtsschreibung, indem die Hohenzollern eine Mitsprache bei der Darstellung der preußischen Geschichte für sich reklamieren.“

Das Landgericht Berlin untersagte die Aussagen durch Urteil vom 3.3.2020. Vor dem Kammergericht hat Georg Friedrich Prinz von Preußen nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Damit sind die erlassene einstweilige Verfügung sowie das in der ersten Instanz ergangene Urteil des Landgerichts Berlin wirkungslos, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf. 


15. Noch ein Clan, der Ärger macht

Der Berliner Kurier veröffentlichte am 24.7.2019 unter dem Titel „Hohenzollern wollen Besitz zurück: Noch ein Clan, der Ärger macht“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Kategorisch abgelehnt wurde eine Mitsprache des Clans bei der Darstellung seiner Geschichte in Ausstellungen oder Museen. Diese Forderung wird gerade in der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz […] als blanke Anmaßung gewertet.“

„Das Kernproblem sei, dass die Adelsfamilie eine Mitsprache bei der Darstellung der preußischen Geschichte in den Museen für sich reklamiere.“

Mit zwei Beschlüssen vom 19.11.2019 untersagte das Landgericht Berlin unter Hinweis auf die Antragsschrift die erstgenannte Äußerung. In der Antragsschrift heißt es, bei der Aussage handele sich um eine Falschbehauptung. Zu keinem Moment habe Georg Friedrich Prinz von Preußen ein Mitspracherecht reklamiert, also auch keine Forderung diesbezüglich gestellt.

Hinsichtlich der zweitgenannten Äußerung zog Georg Friedrich Prinz von Preußen den ursprünglich gestellten Antrag zurück.


16. Hinter den Kulissen herrscht blanke Gier

Mitte Juli 2019 veröffentlichte die Frankfurter Rundschau einen Artikel mit dem Titel „Hohenzollern wollen abkassieren - hinter den Kulissen herrscht blanke Gier“. Darin hieß es unter anderem:

„Die wollen auch noch Zugriff auf die Darstellung der Familiengeschichte in Schlösserausstellungen und Museen erhalten."

Das Landgericht Berlin untersagte mit einem Urteil vom 8.10.2020 diese Aussage, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele.


17. Der große Dienst des Jan Böhmermann

Am 8.12.2019 erschien in „DER HAUPTSTADTBRIEF“ ein Artikel mit dem Titel „Der große Dienst des Jan Böhmermann“. Dort heißt es unter anderem:

„Laut Tagesspiegel [...] geht es außerdem [...] um ein Mitspracherecht in der musealen Darstellung der Hohenzollern“.

"Zudem fordert er Entschädigungen für Besitztümer in Höhe von mindestens 1,2 Millionen Euro auf Grundlage der Verstaatlichung von 1926"

Das Landgericht Berlin untersagte diese Aussagen mit Urteil vom 18.6.2020. Zur Begründung führte es an, die Aussagen seien unwahr.


18. Totengräber der Republik

Am 12. Januar 2020 veröffentlichte „Der Tagesspiegel“ online und in der Printversion sowie am 15. Januar 2020 die „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ online und in der Printversion unter dem Titel „Totengräber der Republik“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Es geht um den Anspruch der Familie der Hohenzollern [...] um Mitsprache bei der musealen Darstellung der Hohenzollern in einem dem Adelsgeschlecht gewidmeten Museum im Charlottenburger Schloss“

Mit Beschluss vom 12. Februar 2020 untersagte das Landgericht Berlin die Weiterverbreitung dieser Äußerung, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele.


19. Zumutung für die aufgeklärte Gesellschaft

Am 14. und 15. Juli 2019 veröffentlichten die Potsdamer Neuesten Nachrichten online unter dem Titel „Zumutung für die aufgeklärte Gesellschaft“ und in Print unter „Geschichte neu deuten“ einen Artikel, in dem es unter anderem heißt:

„Sie verlangen auch die Deutungshoheit über die Geschichte.“

„Doch das Begehr von Hohenzollern-Prinz Georg Friedrich reicht weiter. Es geht ihm, kurz gesagt, um Geschichtspolitik.“

„[...] es geht offenbar um die Deutungshoheit über die Geschichte.“

„Denn was sollten die eingeklagten „Mitwirkungsrechte“ anderes ermöglichen, als eine gezielte Einflussnahme auf die Darstellung der regierenden Vorfahren?“

„[...] gar ein Gestaltungsrecht an einem Museum – eine solche Zumutung ist in einer aufgeklärten Gesellschaft ausgeschlossen. Im Lichte dieser Forderung erweisen sich die Hohenzollern-Wünsche als Beleg dafür, dass es am Verständnis der deutschen Geschichte der vergangenen einhundert Jahre ganz offensichtlich hapert.“

Diese Äußerungen untersagte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 2. April 2020 unter Hinweis auf die Antragsschrift. Dort wird argumentiert, es handele sich um falsche Tatsachenbehauptungen, die die Persönlichkeitsrechte Georg Friedrich Prinz von Preußens massiv verletzen.


20. Rückgabeforderungen der Hohenzollern

Am 13.7.2019 veröffentlichte der Deutschlandfunk Kultur online einen Artikel unter dem Titel „(Geheime) Rückgabeforderungen der Hohenzollern“. Dort heißt es unter anderem:

„Dazu [...] ein Mitspracherecht in der musealen Darstellung der Familiengeschichte.“

„[...] dass es seit Jahren Geheimverhandlungen gibt, in denen es [...] um die Mitsprache in der öffentlichen Darstellung der Familie geht“

„Gefordertes Mitspracherecht wohl Anlass für Leak“

„Es gehe aber auch um den Einfluss auf die Darstellung ihrer Geschichte in heutigen Museen.“

Zusätzlich verlinkte der Deutschlandfunk Kultur in dem Online-Artikel vom 13.7.2019 auch einen Audiobeitrag, in dem der Interviewte Nikolaus Bernau unter anderem äußert:

„[...] das, was wirklich eingegriffen hat: es gibt offensichtlich die Vorstellung bei den Hohenzollern, dass sie mitbestimmen können, wie wird die Geschichte der Hohenzollern dargestellt. Das kann sich kein Museum in Deutschland bieten lassen.“

Das Landgericht Berlin untersagte mit Beschluss vom 26.3.2020 diese Aussagen dem Deutschlandfunk Kultur und die Äußerung in dem Audiobeitrag auch dem Interviewten.

Nachdem die Antragsgegner ankündigten, Rechtsmittel einzulegen, ließ Georg Friedrich Prinz von Preußen am 17.6.2020 Klage erheben. Begründet wurde die Klage unter anderem damit, dass die angegriffenen Äußerungen falsche Tatsachenbehauptungen sind, die in ihrer Sinngleichheit so schon […] in zahlreichen Verfahren durch die angerufene Kammer entschieden wurden.


21. Die Ehre der Familie

Am 9.9.2020 veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Artikel der Historiker Eva Schlotheuber und Eckart Conze unter dem Titel „Die Ehre der Familie“, in dem es unter anderem heißt:

„Hat das ‚Haus´ Hohenzollern nicht die Absicht, die Erinnerung im öffentlichen Raum zu formen und Einfluss auf die wissenschaftliche und kulturelle Arbeit öffentlicher Einrichtungen, nicht zuletzt von Museen, zu nehmen?“

Das Landgericht Berlin untersagte diese und vier weitere Äußerungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit einem Beschluss vom 20.10.2020.

Mit Urteil vom 4.11.2021 untersagte das Landgericht Berlin die Weiterverbreitung dieser und zwei weiterer Äußerungen auch in der Hauptsache. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


22. Interview mit Martin Sabrow

Im Juli 2019 gab der Historiker Martin Sabrow dem "rbb" zwei Interviews im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen der öffentlichen Hand mit Georg Friedrich Prinz von Preußen. In den beiden darauf beruhenden Berichten zitierte der Sender ihn u.a. mit folgenden Aussagen:

„Daneben fordert er eine geschichtspolitische Einflussnahme durch die Gründung eines Hohenzollern-Museums sowie ein Mitspracherecht in allen Ausstellungen, in denen das Haus Hohenzollern als Leihgeber auftritt.“

„Aber die Entscheidung, was ausgestellt wird, wie es präsentiert wird und welchen Erzählweisen es Ausdruck verleiht, können und werden nicht die Nachfahren der Hohenzollern treffen und darf sich keinen identitätspolitischen Erwägungen und Einsprüchen unterwerfen [soweit dabei der Eindruck entsteht, Georg Friedrich Prinz von Preußen begehrt die Entscheidung, was ausgestellt wird, wie es präsentiert wird und welchen Erzählweisen es Ausdruck verleiht].“

„Die Hohenzollern-Nachfahren verbinden mit ihrem Vorstoß [...] auch eine geschichtspolitische Einmischung, in der Gründung eines Hohenzollern-Museums etwa und in der Beteiligung an Ausstellungen, die mit ihren Stücken veranstaltet werden.“

„Demnach hätten die Hohenzollern inhaltlichen Einfluss auf die Darstellung der Hohenzollern in öffentlichen Museen gefordert.“

„Das, finde ich, sprengt in der Tat die vermögensrechtliche und privatrechtliche Frage. Hier geht es um öffentliches Gut und öffentliche Geschichtskultur, da hat die öffentliche Hand ein moralisches Recht, in der Vorderhand zu sein.“

Hinsichtlich dieser Äußerungen forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen Herrn Sabrow zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung auf (hinsichtlich der zweitgenannten Äußerungen nur, "soweit dabei der Eindruck entsteht, Georg Friedrich Prinz von Preußen begehrt die Entscheidung, was ausgestellt wird, wie es präsentiert wird und welchen Erzählweisen es Ausdruck verleiht"). Herr Sabrow hielt die Unterlassungsaufforderung lediglich im Hinblick auf die erst- und drittgenannte Aussage für begründet, hat jedoch erklärt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgeben zu wollen. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache gegen Herrn Sabrow gerichtlich nicht weiterverfolgt.


23. Interview mit Eckart Conze

Am 12.7.2020 sendete der Deutschlandfunk ein Interview mit Eckart Conze, in dem es vor allem um die Rolle des ehemaligen Kronprinzen bei der Etablierung des Nationalsozialismus ging. Zu den äußerungsrechtlichen Streitigkeiten mit Georg Friedrich Prinz von Preußen äußerte der Historiker unter anderem:

„[…] deswegen reagiert die Öffentlichkeit auch so sensibel auf die gegenwärtigen Anstrengungen der Hohenzollern, in denen immer wieder auch davon die Rede ist, die Familie wolle ein Mitspracherecht haben beispielsweise bei der Neugestaltung des Hohenzollernmuseums oder bei Ausstellungen, die in der einen oder anderen Form die Familie betreffen.“

Mit Schreiben vom 21.7.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen Herrn Conze zur Abgabe einer Unterlassungserklärung im Hinblick auf diese Äußerungen auf. Herr Conze hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Sache daraufhin juristisch nicht weiterverfolgt.


24. Deutsche Geschichte als Privatsache

Am 18.7.2019 erschien in der Druck- wie der Onlineausgabe der FAZ der Artikel "Deutsche Geschichte als Privatsache", in dem es unter anderem heißt:

„Die Hohenzollern verlangen nun […] auch ein staatlich betriebenes Familienmuseum in einem Seitenflügel des Schlosses Charlottenburg.“

Am selben Tag forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die Zeitung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf. Die Zeitung veröffentlichte daraufhin eine Richtigstellung.


25. Preußenschlag

Am 15.7.2019 erschien in Print- und Online-Ausgabe der FAZ ein Artikel mit dem Titel "Preußenschlag", in dem es unter anderem heißt:

„Über eines aber lässt sich nicht verhandeln, und das ist das Geschichtsbild, das in staatlichen deutschen Museen vermittelt wird. Hier verlangen die Hohenzollern […] „Mitsprache und Einbringung eigener Vorstellungen“ bei allen Ausstellungen, Publikationen und „sonstigen Maßnahmen“ mit Dauerleihgaben der Familie. Damit ist die republikanische Schmerzgrenze erreicht.“

Am 10.8.2019 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die FAZ diesbezüglich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die FAZ hat die begehrte Erklärung nicht abgegeben.

Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Angelegenheit juristisch nicht weiterverfolgt.


26. Die Hohenzollern wollen in eines ihrer Schlösser zurück

Am 24.7.2019 erschien in Print- und Online-Ausgabe der FAZ ein Artikel mit dem Titel "Die Hohenzollern wollen in eines ihrer Schlösser zurück", in dem es unter anderem heißt:

„Beim Hohenzollernmuseum hingegen verfolgen sie einen anderen Plan. Der Bund, so schlagen ihre Anwälte vor, solle der Familie in allen Häusern, die Gegenstände aus dem einstigen Familienmuseum zeigten, „eine institutionelle Mitwirkung“, sowie die Möglichkeit zur „Einbringung eigener Vorstellungen einräumen“, was Ausstellungen, Publikationen und Veranstaltungen betreffe.“

Am 10.8.2019 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die FAZ diesbezüglich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die FAZ hat die begehrte Erklärung nicht abgegeben. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Angelegenheit juristisch nicht weiterverfolgt. 


27. Macht in Museen

Am 5.10.2020 erschien in Print- und Online-Ausgabe der FAZ ein Artikel mit zunächst dem Titel "Macht in Museen", später verändert zu "Rolle der Hohenzollern. Schluss mit dem Geraune", in dem es unter anderem heißt:

„Institutionalisierte Mitwirkung“, „Mitsprache“ und „Einbringung eigener Vorstellungen“ bei Ausstellungen und Publikationen mit ihren Dauerleihgaben haben die Hohenzollern vom Bund verlangt.“

„Denn sie würde es der Familie ermöglichen, in staatlichen Museen und Schlössern ebenjenes geschönte Bild ihrer Vorfahren und besonders des Ex-Kronprinzen durchzusetzen…“

„Eine mit Steuergeldern finanzierte Museumslandschaft würde auf diese Weise zur Bühne für Privatinteressen des früheren Herrscherhauses.“

Am 16.10.2020 forderte Georg Friedrich Prinz von Preußen die FAZ diesbezüglich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Die FAZ hat die begehrte Erklärung nicht abgegeben. Georg Friedrich Prinz von Preußen hat die Angelegenheit juristisch nicht weiterverfolgt.