Selbst Betriebsfeiern - dazu zählt auch der Weg hin und zurück - können unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn dabei grundsätzlich Folgendes beachtet wird:
Nicht versichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige Betriebsmitglieder, ehemalige Studierende oder Gäste.
Private Feiern auf dem Hochschulgelände sind nicht versichert.