Sollten Sie zu Beginn des Studiums noch keine 18 Jahre alt sein, müssen Sie eine Ärztliche Untersuchung vor Ausbildung und Beschäftigung absolvieren: Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung.

 

Bei der Berufswahl ist neben den Interessen, Neigungen und Fähigkeiten auch die individuelle gesundheitliche Situation zu berücksichtigen, um gesundheitliche Schäden und spätere gesundheitlich bedingte Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.

Vor einer längeren Beschäftigung sind daher Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. die Universität gefordert, sich einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen bzw. Studierenden zu verschaffen.

Die Untersuchung kann eine Ärztin oder ein Arzt nach freier Wahl durchführen.

 

Weitere Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie unter folgender URL:

https://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchung