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Die oben aufgeführten Fristen sind hochschulweit gültig. Weitere Informationen zu Belegungsfristen sowie Belegungsverfahren.
Info |
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Die Einrichtung von speziellen Fristen ist seit dem SoSe 2015 nur noch in Ausnahmefällen möglich (Beschluß der SKCM - Strategische Kommission CampusManagement vom 19.08.2014) . Diese sind über die Studiendekane Ihrer Fakultät zu genehmigen. Weitere Informationen zu den Belegfristen des Sommersemesters 2015 finden Sie hier und zum Wintersemester 15/16 hier. |