Auch Unfälle im Betriebssport können unter bestimmten Voraussetzungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
1. Der Betriebssport dient dem Ausgleichszweck - kein Wettkampf
2. Regelmäßigkeit
3. Teilnehmerkreis im wesentlichen Beschäftigte des Unternehmens
4. Es besteht ein zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit
5. Unternehmensbezogene Organisation des Betriebssports
Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen
Band 16
SICHERHEIT IM HOCHSCHULSPORT
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