Zu diesen größeren Komplexen treten zahlreiche weitere Einzelfälle äußerungsrechtlicher Streitigkeiten.

Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands e. V. macht sich die hier zitierten Aussagen ausdrücklich nicht zu eigen, sondern dokumentiert ausschließlich die daraus entstandenen Rechtsstreitigkeiten. Sofern die genannten Aussagen gerichtlich untersagt wurden, weisen wir darauf hin, dass dies jeweils deshalb geschah, weil es sich  nach Ansicht des zuständigen Gerichts/der zuständigen Gerichte um unwahre Tatsachenbehauptungen oder um Meinungsäußerungen, die an unwahre Tatsachenbehauptungen anknüpfen, handelt.


Inhalt:


I. „Entschädigung von ‚Nazi-Schergen‘“

Am 12.8.2019 erschien auf der Internetseite der Frankfurter Rundschau ein Artikel mit dem Titel „Linke mobilisiert gegen Entschädigung von ‚Nazi-Schergen‘“. Gegen diesen Artikel wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin, da er sich durch die Überschrift in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. 

Im weiteren Verlauf nahm Georg Friedrich Prinz von Preußen seinen Antrag zurück. Das Landgericht Berlin beschloss daher am 31.10.2019, dass er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.


II. Etablierung der Homepage

Im Oktober 2020 wandte sich Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen mehrere Äußerungen in dem Artikel „Die Ehre der Familie“, der am 9.9.2020 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen war. Unter anderem rügte er folgende Aussage:

„Im Sommer 2019 entschieden sich, so entsteht der Eindruck, die Hohenzollern und ihre Berater angesichts der kritischen Berichterstattung offenbar zu einer Doppelstrategie. Während einerseits die Welle der juristischen Klagen anlief, arbeite man parallel an der Etablierung der Homepage Preussen.de („die offizielle Seite des Hauses Hohenzollern“), die im Dezember 2019 freigeschaltet wurde.“

Durch diese Aussage sah sich Georg Friedrich Prinz von Preußen in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, da er bzw. seine Familie bereits seit dem Jahr 2001 eine eigene Website unterhalten, die spätestens seit dem Jahr 2002 über umfassende redaktionelle Inhalte verfüge. Das Landgericht Berlin untersagte die angegriffenen Äußerungen im Wege der einstweiligen Verfügung. Die Zeitung hat die Entscheidung als endgültige Regelung anerkannt.

Tatsächlich war auf der Seite www.preussen.de spätestens ab dem 16.6.2018 nur ein Hinweis zu finden, dass der Internetauftritt derzeit überarbeitet werde. Erst nach dem 27.11.2019 wurde die Seite wieder mit redaktionellen Inhalten gefüllt.


III. Gutachten von Christopher Clark

Am 8.9.2014 erschien im Spiegel ein Artikel mit dem Titel "Prinz mit Schuss" über Christopher Clark, der ein Gutachten über die Frage des "Vorschubleistens" im Auftrag von Georg Friedrich Prinz von Preußen verfasst hatte, dort heißt es:

„Hohenzollern-Gutachter Clark sagt inzwischen, 'er wolle seine Ausführungen nicht als letztes Wort verstanden wissen'. Er habe lediglich Materialien ausgewertet mit deren Analyse die Anwaltskanzlei des Prinzen ihn beauftragt habe. Offenkundig war die Sammlung von Dokumenten unvollständig.“

Das Landgericht Hamburg verpflichtete mit Beschluss vom 6.10.2014 den Verlag es zu unterlassen, durch diese Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Auftrag sei auf die überlassenen Dokumente beschränkt gewesen.

Zudem erwirkte Georg Friedrich Prinz von Preußen eine Verpflichtung des Verlages zur Veröffentlichung folgender Gegendarstellung:

In der Ausgabe des „Spiegel“ vom 08.09.2014 wurde unter der Überschrift „Prinz mit Schuss“ in Bezug auf ein von mir an den Historiker Clark in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage,  inwieweit Kronprinz Wilhelm dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet hat, eine Äußerung von Clark wie folgt wiedergegeben: „Er habe lediglich Materialien ausgewertet, mit deren Analyse die Anwaltskanzlei des Prinzen ihn beauftragt habe.“ Weiter heißt es: „Offenkundig war die Sammlung von Dokumenten nicht vollständig“. Hierzu stelle ich fest: Der Auftrag war nicht auf die überlassenen Dokumente beschränkt.

Berlin, den 29.09.2014

Georg Friedrich Prinz von Preußen

Beide Entscheidungen sind rechtskräftig.


IV. "Prinz mit Schuss" und "wie eine Bombe"

Bezogen auf den Artikel "Prinz mit Schuss" im Spiegel vom 8.9.2014 verlangte Georg Friedrich Prinz von Preußen vom Verlag außerdem, es zu unterlassen, über ihn zu behaupten

"Prinz mit Schuss"

sowie zu behaupten,

das Zitat "Wie eine Bombe" stamme von ihm.

Diese Forderung bezog sich zum einen auf den Titel des Artikels, zum anderen auf eine Bildunterschrift. Unter zwei Bildern, zum einen von Wilhelm Prinz von Preußen und Adolf Hitler, am "Tag von Potsdam", zum anderen von Georg Friedrich Prinz von Preußen, war folgende Unterschrift platziert: "Kronprinz Wilhelm, Hitler 1993 in Potsdam, Nachfahr Georg Friedrich: 'Wie eine Bombe'". Einen vor dem Landgericht Hamburg gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nahm Georg Friedrich Prinz von Preußen später zurück.


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