Belegungsfristen

Belegungsfristen bestehen in LSF immer aus der Kombination eines Belegungsverfahrens und eines bestimmten Zeitraums. Jeder Veranstaltung in LSF muss eine solche Belegungsfrist zugeordnet werden, damit eine Belegung möglich ist. In jedem Semester gibt es allgemeine, hochschulweite Belegfristen. Die Fristen und Termine finden Sie hier.

Welche Belegungsfrist einer Veranstaltung zugewiesen ist, sehen Sie in der Einzelansicht der jeweiligen Veranstaltung (siehe Abbildung). Dabei werden zu jeder Frist zwei Informationen angezeigt. Zum einen der Name bzw. die Bezeichnung der Frist (z.B. "Allgemeine Frist (Anmeldung)", "Abmeldung" oder "Nachrücker (Anmeldung)") und zum andern der jeweilige Zeitraum, in dem die Frist aktiv ist. Zusätzlich werden Fristen, die zum aktuellen Zeitpunkt aktiv sind durch den grünen Zusatz "aktuell" gekennzeichnet.

Belegungsfristen einer Veranstaltung

Aus dem Namen einer Frist geht i.d.R. das verwendete Belegungsverfahren mit den ggf. vorhandenen, zusätzlichen Bedingungen hervor. Die Benennung der Fristen folgt dabei dem folgenden Schema:

Fakultätskürzel + Bezeichnung (häufig der Name der Einrichtung und/oder Veranstaltung, für die diese Frist bestimmt ist) + (Kürzel der Belegungsverfahren + Kürzel zusätzlicher Bedingungen)

Für die Fakultäten werden dabei die folgenden Kürzel verwendet:

  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MatNat)
  • Philosophische Fakultät (PhilFak)
  • Medizinische Fakultät (Med)
  • Juristische Fakultät (Jura)
  • Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (WiWi)

Für die allgemeinen, hochschulweiten Fristen wird das folgende Kürzel verwendet:

  • HHU

Die Zuordnung der Kürzel für die Belegungsverfahren und zusätzlichen Bedingungen sind den unten stehenden Tabellen zu entnehmen.

Hochschulweite Belegungsfristen

Die  hochschulweiten Belegungsfristen dienen als allgemeine Fristen zur An- und Abmeldung zu Beginn eines jeden Semesters und stehen allen veranstaltenden Einrichtungen der HHU zur Verfügung. Neben den Standardverfahren der 'Anmeldung', 'Abmeldung' und 'direkten Zulassung', welche zu verschiedenen Zeitslots angeboten werden, werden auch Vergabe-Verfahren mit Gruppenprioritäten angeboten und Fristen mit Prüfung auf Studiengang. 

Grundsätzlich sind diese Fristen bevorzugt zu verwenden, um für die Studierenden eine einheitliche und transparente Anmeldephase zu gewährleisten.

Spezielle Belegungsfristen

Darüber hinaus besteht für Einrichtungen der HHU die Möglichkeit spezielle Belegungsfristen mit Sonderverfahren oder abweichenden Belegzeiträumen zu beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte mit den entsprechenden Angaben zum Belegungszeitraum, dem gewünschten Belegungsverfahren und den ggf. zu berücksichtigenden Bedingungen an den LSF-Support. Bitte beachten Sie jedoch, das gemäß Beschluss der SKCM Sonderfristen nur noch in Ausnahmefällen und nach Genehmigung über die Studiendekane erstellt werden. Bitte klären Sie daher vorher mit Ihrem Studiendekan die Notwendigkeit einer Sonderfrist.

Die Einrichtung von speziellen Fristen ist seit dem SoSe 2015 nur noch in Ausnahmefällen möglich (Beschluß der SKCM - Strategische Kommission CampusManagement vom 19.08.2014) . Diese sind über die Studiendekane Ihrer Fakultät zu genehmigen.

Weitere Informationen zu den Belegfristen des Wintersemesters 2015/16 finden Sie hier.

 

Belegungsverfahren

Das Belegungsverfahren legt unter anderem fest, in welchem Status die Belegung eines Studierenden gespeichert wird und welche Bedingungen vorher geprüft werden sollen. Nachstehend in Überblick der gängigen Verfahren und Bedingungen:

BelegungsverfahrenKürzelFunktion
Anmeldung (Standardverfahren)Anmeldung, AN

Dieses Verfahren ermöglich den Studierenden das Anmelden in genau einer Parallelgruppe einer Veranstaltung. Nach der Anmeldung erhält der Studierende den Belegungsstatus AN (angemeldet). Möchte ein Studierender nach der erfolgten Anmeldung eine andere Gruppe belegen, so muss er sich zunächst abmelden. Die Dozierenden müssen nach der Anmeldung die Studierenden zulassen (Status ZU) oder ablehnen (Status AB). Erst durch die Zulassung entsteht für den Studierenden das Recht auf Teilnahme.

direkte ZulassungZulassung, ZUBei diesem Verfahren werden alle Belegungen direkt mit dem Status ZU (zugelassen) gespeichert. Die Studierenden haben daher sofort das Recht auf Teilnahme. Möchte ein Studierender nach einer erfolgten Anmeldung eine andere Gruppe belegen, so muss er sich zunächst abmelden. Dieses Verfahren ist sinnvoll bei Veranstaltungen, die keine Beschränkung der Teilnehmerzahl haben und bei denen es eine hohe Teilnehmerzahl gibt.
GruppenprioritätenGruppenPrioBei diesem Verfahren können die Studierenden eine festzulegende Anzahl von Parallelgruppen einer Veranstaltung gleichzeitig belegen. Zu jeder Gruppe kann über eine Auswahlliste eine persönliche Priorität angegeben werden (z.B. Platz beantragen Priorität 1 (hoch) ,Platz beantragen Priorität 2 (mittel) u.s.w.). Das durch den LSF-Support durchgeführte Vergabeverfahren verteilt nach der Belegungsphase die Belegungen der Studierenden auf die vorhandenen Gruppen. Dabei erfolgt die Zulassung zu einer Gruppe nach Möglichkeit bei der höchsten Priorität.
RestplatzvergabeRestplatzvergabe

Bei diesem Verfahren können die Studierenden genau eine Parallelgruppe einer Veranstaltung belegen. Dabei werden alle Belegungen direkt mit dem Status ZU (zugelassen) gespeichert. Die Studierenden haben daher sofort das Recht auf Teilnahme. Eine Belegung ist allerdings nur so lange möglich, bis die jeweilige maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Das bedeutet, dass die Studierenen mit Beginn einer Frist mit diesem Verfahren möglichst schnell versuchen, ihre Plätze zu erhalten und für einen kleinen Zeitraum eine extreme Last auf dem Server liegt. Daher kann das Verfahren nur genutzt werden, wenn die erwartete Teilnehmerzahl gering ist und das Startdatum des Verfahrens nicht mit dem Start der allgemeinen Belegungsphasen kollidiert.

AbmeldungAbmeldungBei diesem Verfahren können sich die Studierenden, die eine Belegung im Status AN (angemeldet) oder ZU (zugelassen) haben, von der Veranstaltung abmelden. Neue Belegungen sind nicht mehr möglich. Eine Abmeldefrist ist sinnvoll, wenn die Zulassung zur Veranstaltung in mehreren Wellen durchgeführt wird.

Zusätzlich ist es möglich auf Bedingungen zu prüfen, die erfüllt sein müssen, damit eine Belegung durch die Studierenden überhaupt möglich wird:

BedingungKürzelFunktion
maximale Teilnehmerzahlmax. T.Diese Bedingung ermöglicht eine Belegung nur solange bis die eingetragene maximale Teilnehmerzahl erreicht wird. Wenn diese Bedingung mit dem Verfahren der direkten Zulassung kombiniert wird, ergibt sich das Verfahren der Restplatzvergabe. Wenn diese Bedingung mit dem Verfahren der einfachen Belegung kombiniert wird, erhält man eine beschränkte Zahl von Belegungen im Status AN (eigentlich keine sinnvolle Kombination, da die Anmeldung alleine sowieso nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt).
StudiengangStgDiese Bedingung erlaubt die Belegung nur für Studierende, die im vorgeschriebenen Studiengang eingeschrieben sind. LSF prüft dabei auf die Studiengänge, die der Veranstaltung in LSF unter "Studiengänge" zugewiesen sind.
Vorleistungen (bestandene Prüfungen/belegte Veranstaltungen)VorleistungDiese Bedingung prüft, ob die Studierenden bereits eine bestimmte Vorleistung erbracht haben. Möglich ist das Abfragen einer Prüfungsleistung, sofern diese vom Prüfungsamt erfasst wird, oder einer Veranstaltungsbelegung in LSF als Vorleistung.
Kopplung von Veranstaltungenx aus yMan kann über das Belegungsverfahren Veranstaltungen so koppeln, das nur x von y Veranstaltung belegt werden können. Wer nach einer erfolgten Anmeldung eine andere der gekoppelten Veranstaltungen belegen möchte, muss sich erst abmelden.
Rückmeldung-An der HHU Düsseldorf wird in den Belegungsverfahren grundsätzlich geprüft, ob die Studierenden ordnungsgemäß rückgemeldet sind. Falls sie es nicht sind, wird in einer Fehlermeldung darauf hingewiesen (z.B. wenn der Semesterbeitrag noch nicht korrekt verbucht ist).
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