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Schlüssel

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Diese Betriebsregeln sollen einen sicheren, effizienten und effizienten compliance-gerechten Betrieb des HPC-Systems der Heinrich-Heine-Universität ermöglichen und sind für alle Nutzenden verpflichtend. Die Regeln müssen daher bei der Antragsstellung zur Nutzung des HPC-Systems gelesen und akzeptiert werden.

Inhalt

§ 1 Berechtigung zur Nutzung

Die Einrichtung vom HPC-Projekten und HPC-Accounts muss beantragt werden. Berechtigt zur Beantragung von HPC-Projekten und vollumfänglichen Nutzung des HPC-Systems sind wissenschaftliche Mitarbeiter der HHU die Principal Investigators HHU, die 

Berechtigt zur Nutzung des HPC-Systems sind Mitglieder, Angehörige und Angehörige Gäste der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (siehe dazu die Hochschulgesetze NRW und die Grundordnung der Heinrich-Heine-Universität). Die Einrichtung eines HPC-Accounts muss beantragt werdendie  und die  ).

§ 1.1 Verwendungszweck

Das HPC-System steht ausschließlich für die Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zur Verfügung. Eine Nutzung im Rahmen der Patientenversorgung im Klinikbetrieb ist untersagt.

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Auf dem langsamen, aber sehr sicheren Home-Verzeichnis besteht ein Quota von 60 GB pro PersonNutzenden.

Auf dem schnellen GPFS bestehen folgende Quotas:

  • Für eine temporäre Nutzung bekommt jede Person (r)Nutzer*in auf dem ungesicherten /gpfs/scratch ein Quota von 20 TB. Dateien und Ordner, die älter als 60 Tage sind, werden automatisch gelöscht. Es gibt keine Snapshots oder Backups für diese Daten.Auf dem gesicherten /gpfs/project bekommt jede Person ein Quota von 10 TB für die dauerhafte Nutzung.
  • Gesicherte Projektverzeichnisse unter /gpfs/project/projects bekommen ein eine Basis-Quota von 20 TB, welches nicht weiter nach Nutzenden aufgeschlüsselt wird., die die pro Mitglied im Projekt um weitere 10TB erhöht.

Die HPC-Home-Verzeichnisse, die den einzelnen Nutzenden zur Verfügung gestellt werden, sind persönliche Ressourcen. Die Nutzenden haben ein temporäres Nutzungsrecht, welches an ihren zentralen HHU-Account gekoppelt ist. Das temporäre Nutzungsrecht endet spätesten mit Ablauf des zentrale HHU-Accounts des/der Nutzenden bzw. sobald er/sie lediglich noch einen Alumni-Status inne hat. Die in den HPC-Home-Verzeichnissen vorhanden Daten werden 6 Monate nach Ablauf des temporären Nutzungsrechts automatisch gelöscht.  

§ 3.2 Temporärer Speicherplatz-Mehrbedarf

Wird über die Quota-Regelungen in § 3.1 hinaus temporär mehr Speicherplatz benötigt, dann kann eine Quota-Erweiterung beantragt werden. Hierfür muss ein plausibler Grund genannt, der Mehrbedarf beziffert (z. B. +5 TB in project), und ein ForschungsdatenmanagementDatenmanagement-Plan vorgelegt werden. Insbesondere muss aus diesem Plan Aus diesem muss insbesondere hervorgehen, wie hoch der Mehrbedarf ist, wie lange dieser Mehrbedarf besteht und was am Ende dieses Zeitraumes mit den Daten passieren soll. Nach Ablauf der beantragten Frist wird die Quota auf den Standardwert zurückgesetzt 

§ 3.3 Beteiligung bei langfristig hohem Speicherplatz-Bedarf

Falls über § 3.2 hinaus langfristig mehr Speicherplatz für ein Projekt benötigt wird, muss sich die anfordernde Einrichtung an der anfordernde Principal Investigators (PI's). an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen.

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Generelle Regelungen zum Umgang mit Forschungsdaten an der Heinrich-Heine-Universität finden sich in der Forschungsdatenrichtlinie . Die Verantwortung im Umgang mit den gespeicherten HPC-Daten im Hinblick auf die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis obliegt alleinig den HPC-Nutzenden selbst bzw. den für die Projekte und Vorhaben zuständigen PI's.


§ 3.5 Verantwortung für Zugriffsrechte und den Schutz personenbezogener Daten und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen

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Personenbezogene Forschungsdaten und Forschungsdaten, die unter die Geheimhaltung fallen, dürfen auf dem HPC-System nur sicher verschlüsselt gespeichert werden. Lediglich aktiv genutzte Daten dürfen während der Laufzeit eines Jobs zeitweise entschlüsselt, aber nur in flüchtigen Speichern wie dem Arbeitsspeicher (RAM), vorliegen. Die Verschlüsselung muss dem Stand der Technik und dem Schutzniveau der Daten Rechnung tragen. Menschliche Genom-Daten besitzen beispielsweise das höchste Schutzniveau und sind entsprechend sicher zu verschlüsseln. 



§ 3.7 Gute wissenschaftliche Praxis
Die Verantwortung im Umgang mit den gespeicherten HPC-Daten im Hinblick auf die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis obliegt alleinig den HPC-Nutzenden selbst bzw. den für die Projekte und Vorhaben zuständigen Principal Investigators (PI's).  

§ 4 Sicherheit und Datenschutz

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