Alle Beschäftigten, Studierenden,
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Patient/innen und Besucher/innen des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) sowie die Beschäftigten der im UKD tätigen Firmen und Einrichtungen sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zu befolgen.
Brände verhüten
Die erste Maßnahme ist: Brände verhüten!
Achtung, folgende Punkte helfen Brände zu verhüten:
- keine offene Flamme
- kein Feuer
- keine offene Zündquelle
- Rauchen verboten
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Im folgenden kannst Du die aktuellen Brandschutzordnungen der Heinrich-Heine-Universität für die Klinik und das Universitätsgelände (22er Gebäude) als pdf herunterladen:
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Brandschutzordnung Klinikgelände
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Brandschutzordnung 22er Gebäude