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Diese Betriebsregeln sollen einen sicheren, effizienten und effizienten compliance-gerechten Betrieb des HPC-Systems der Heinrich-Heine-Universität ermöglichen und müssen von allen Nutzenden eingehalten werdensind für alle Nutzenden verpflichtend. Die Regeln müssen daher bei der Antragsstellung zur Nutzung des HPC-Systems gelesen und akzeptiert werden.

Inhalt

§ 1 Berechtigung zur Nutzung

Die Einrichtung vom HPC-Projekten und HPC-Accounts muss beantragt werden.

Berechtigt zur Beantragung von HPC-Projekten und vollumfänglichen Nutzung des HPC-Systems sind solche wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der HHU, welche im Sinne der DFG-Richtlinien grundsätzlich den Status eines Principal Investigators (PI) innehaben können. 

Berechtigt zur Nutzung des HPC-Systems sind Mitglieder und Angehörige Gäste der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (siehe dazu die Hochschulgesetze das Hochschulgesetz NRW und die Grundordnung der Heinrich-Heine-Universität), welche über einen aktiven HHU-Account verfügen. Sie können unter Zustimmung des verantwortlichen PI's die Mitgliedschaft zu HPC-Projekten und HPC-Accounts beantragen. Die Einrichtung eines HPC-Accounts muss beantragt werden.

Die Nutzenden haben ein temporäres Nutzungsrecht, welches an ihren zentralen HHU-Account gekoppelt ist. Das temporäre Nutzungsrecht endet spätestens mit Ablauf des zentralen HHU-Accounts des/der Nutzenden bzw. sobald er/sie lediglich noch einen Alumni-Status inne hat. Der HPC-Account sowie alle mit ihm verknüpften Dateien werden 6 Monate nach Auslaufen des Nutzungsrechtes final gelöscht. 

§ 1.1 Verwendungszweck

Das HPC-System steht ausschließlich für die Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zur Verfügung. Eine Nutzung im Rahmen der Patientenversorgung im Klinikbetrieb ist untersagt.

§ 2 Berechnungen auf dem HPC-System

Das HPC-System umfasst als Ressourcen unter anderem hunderte von Rechenknoten mit tausenden von Prozessor-CoresProzessorkernen, große Hauptspeicher- und Permanentspeichermengen und viele Grafikkarten zur Beschleunigung von Berechnungen als Ressourcen. Die für Berechnungen benötigten Ressourcen müssen spezifiziert und angefordert werden, zum Beispiel in Jobscripts, spezifiziert und angefordert werdenJobskripten.

§ 2.1 Effiziente Nutzung von HPC-Ressourcen

Die angeforderten HPC-Ressourcen müssen möglichst effizient verwendet werden. HPC-Nutzende können die Effizienz Ihrer ihrer Jobs beispielsweise in myJAM myJAM jederzeit selbst kontrollieren. Das HPC-System analysiert die Jobs stichprobenartig auch (teil-)automatisiert.

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Werden bei HPC-Jobs mehrfach auffällig umfangreiche Ressourcen angefordert und dann nicht genutzt (und damit anderen Nutzenden vorenthalten), dann könnenwerden

  • die Verursacher – und bei besonders schweren Fällen ggf. auch die Projektverantwortlichen projektverantwortlichen PIs – darüber gesondert informiert und um Behebung des Problems gebeten,
  • Jobs mit besonders ineffizienter Nutzung abgebrochen, 
  • Folge-Jobs mit einem Nachteil im Scheduling versehen sowieAccounts von wiederholt auffälligen HPC-Nutzenden zeitweise gesperrt werden. Für eine Entsperrung müssen betroffene Nutzende an einer vom HPC-Team vorgeschlagenen Schulung erfolgreich teilnehmen ..

In besonders schweren Fällen werden die Nutzer*innen gemäß § 8 IT-Benutzungsordnung der HHU vorübergehend oder bei Wiederholung dauerhaft von der HPC-Nutzung ausgeschlossen.

§ 2.3 Priorisierung von Jobs

Es ist möglich, auf dem HPC-System Jobs über Bonuspunkte zu priorisieren. Diese Bonuspunkte müssen vorab erworben werden, zum Beispiel über

  • die Mitfinanzierung von Komponenten des HPC-Systems,
  • im Rahmen von Berufungs- und Bleibezusagen,
  • die Teilnahme an Schulungen, oder
  • das Einsenden von Publikationen mit Ergebnissen, zu denen das HPC-System verwendet wurde,
  • die Mitfinanzierung von Komponenten des HPC-Systems oder
  • im Rahmen von Berufungs- und Bleibezusagen.

Die Nutzung der Bonuspunkte obliegt den Nutzenden selbst und wird durch myJAM nachgehalten. Details finden sich unter dem Punkt Priorisierung im HPC-Wiki.

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§ 3.1 Speicherplatz-Regelungen

Auf dem langsamen, aber sehr sicheren Home-Verzeichnis besteht ein Quota von 60 GB pro PersonUser für die Speicherung von persönlichen Dateien.

Auf dem schnellen GPFS bestehen folgende Quotas:

  • Für eine temporäre Nutzung bekommt jede Person (r) Nutzer*in auf dem ungesicherten /gpfs/scratch ein Quota von 20 TB. Dateien und Ordner, die älter als 60 Tage sind, werden automatisch gelöscht. Es gibt keine Snapshots oder Backups für diese die dort gespeichertern Daten.Auf dem gesicherten /gpfs/project bekommt jede Person ein Quota von 10 TB für
  • Für die dauerhafte Nutzung .Gesicherte Projektverzeichnisse unter stehen pro Nutzer*in unterhalb von /gpfs/project /projects bekommen ein Quota von 20 TB, welches nicht weiter nach Nutzenden aufgeschlüsselt wird.ein persönliches Verzeichnis mit einer Quota von 10TB zur Verfügung. Daten bleiben dort erhalten und werden durch Snapshots gesichert. 

Die HPC-Home-Verzeichnisse, die den einzelnen Nutzenden zur Verfügung gestellt werden, sind persönliche Ressourcen. Die in den persönlichen Verzeichnissen der Nutzer gepsiecherten Daten werden 6 Monate nach Ablauf des temporären Nutzungsrechts (siehe § 1) des jeweiligen Nutzenden automatisch gelöscht.  

§ 3.2 Temporärer Speicherplatz-Mehrbedarf

Wird über die Quota-Regelungen in § 3.1 hinaus temporär mehr Speicherplatz benötigt, dann kann eine Quota-Erweiterung beantragt werden. Hierfür muss ein plausibler Grund genannt, der Mehrbedarf beziffert (z. B. +5 TB in project) und ein ForschungsdatenmanagementDatenmanagement-Plan vorgelegt werden. Insbesondere muss aus diesem Plan Aus diesem muss insbesondere hervorgehen, wie hoch der Mehrbedarf ist, wie lange dieser Mehrbedarf besteht und was am Ende dieses Zeitraumes mit den Daten passieren soll. Nach Ablauf der beantragten Frist wird die Quota auf den Standardwert zurückgesetzt. 

§ 3.3 Beteiligung bei langfristig hohem Speicherplatz-Bedarf

Falls über § 3.2 hinaus langfristig mehr Speicherplatz für ein Projekt benötigt wird, muss sich die anfordernde Einrichtung der anfordernde Principal Investigator (PI) an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen.

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Generelle Regelungen zum Umgang mit Forschungsdaten an der Heinrich-Heine-Universität finden sich in der ForschungsdatenrichtlinieDie Verantwortung im Umgang mit den gespeicherten HPC-Daten im Hinblick auf die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis obliegt alleinig den HPC-Nutzenden selbst bzw. den für die Projekte und Vorhaben zuständigen PIs.

§ 3.5 Verantwortung für Zugriffsrechte und den Schutz personenbezogener Daten und

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Daten, die der Geheimhaltung unterliegen

Alle Nutzenden sind für die Zugriffsrechte ihrer Dateien und Ordner selbst verantwortlich und müssen gewährleisten, dass die Dateien und Ordner nicht von unberechtigten Nutzenden eingesehen werden können. Beim initialen Anlegen von Ordnern durch Administratoren werden die Rechte entsprechend korrekt gesetzt. Es findet danach aber keine Prüfung der Rechte mehr statt.

Personenbezogene Forschungsdaten und Forschungsdaten, die unter die Geheimhaltung fallen, dürfen auf dem HPC-System nur sicher verschlüsselt gespeichert werden. Lediglich aktiv genutzte Daten dürfen während der Laufzeit eines Jobs zeitweise entschlüsselt, aber nur in flüchtigen Speichern wie dem Arbeitsspeicher (RAM), vorliegen. Die Verschlüsselung muss dem Stand der Technik und dem Schutzniveau der Daten Rechnung tragen. Menschliche Genom-Daten beispielsweise besitzen das höchste Schutzniveau und sind entsprechend sicher zu verschlüsseln.  

§ 4

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Datenschutz

Für das HPC wird ein IT-Sicherheitskonzept nach dem BSI-Grundschutz erstellt. In diesem findet eine Überprüfung der getroffenen Sicherheitsmaßnamen statt. Anschließend werden diese angepasst und entsprechen dann dem aktuellen Stand der Technik.Für den Betrieb des Systems ist eine Erhebung von Daten über Nutzende, Projekte und Jobs notwendig. Diese Daten werden nur für die notwendigen Prozesse, für statistische Zwecke, zur Nachverfolgung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Problembehebung genutzt. Diese Daten werden nicht an Dritte, weder innerhalb noch außerhalb der Universität, weitergegeben. Nicht mehr benötigte Daten werden schnellstmöglich unwiederbringlich gelöscht.Die erfassten Daten sind im Verarbeitungsverzeichnis der HHU hinterlegt.

§ 5 Administrative Arbeiten

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