Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Berechtigt zur Beantragung von HPC-Projekten und vollumfänglichen Nutzung des HPC-Systems sind solche wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der HHU, welche im Sinne der DFG-Richtlinen Richtlinien grundsätzlich den Status eines Principal Investigators (PI) innehaben können. 

Berechtigt zur Nutzung des HPC-Systems sind Mitglieder , Angehörige und Gäste der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (siehe dazu das Hochschulgesetze Hochschulgesetz NRW und die Grundordnung der Heinrich-Heine-UniversitätsUniversität), welche über einen aktiven HHU-Account verfügen. Sie können unter Zustimmung des verantwortlichen PI's die Mitgliedschaft zu HPC-Projekten und HPC-Accounts beantragen.

Die Nutzenden haben ein temporäres Nutzungsrecht, welches an ihren zentralen HHU-Account gekoppelt ist. Das temporäre Nutzungsrecht endet spätestens mit Ablauf des zentralen HHU-Accounts des/der Nutzenden bzw. sobald er/sie lediglich noch einen Alumni-Status inne hat. Der HPC-Account sowie alle mit ihm verknüpften Dateien werden 6 Monate nach Auslaufen des Nutzungsrechtes final gelöscht. 

§ 1.1 Verwendungszweck

Das HPC-System steht ausschließlich für die Forschung und Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zur Verfügung. Eine Nutzung im Rahmen der Patientenversorgung im Klinikbetrieb ist untersagt.

...

Die angeforderten HPC-Ressourcen müssen möglichst effizient verwendet werden. HPC-Nutzende können die Effizienz ihrer Jobs beispielsweise in myJAM myJAM jederzeit selbst kontrollieren. Das HPC-System analysiert die Jobs stichprobenartig auch (teil-)automatisiert.

...

In besonders schweren Fällen werden die Nutzer*innen gemäß § 8 IT-Benutzungsordnung der HHU vorübergehend oder bei Wiederholung dauerhaft von der HPC-Nutzung ausgeschlossen.

...

§ 3.1 Speicherplatz-Regelungen

Auf dem langsamen, aber sehr sicheren Home-Verzeichnis besteht ein Quota von 60 GB pro NutzendenUser für die Speicherung von persönlichen Dateien.

Auf dem schnellen GPFS bestehen folgende Quotas:

  • Für eine temporäre Nutzung bekommt jede(r) Nutzer*in auf dem ungesicherten /gpfs/scratch ein Quota von 20 TB. Dateien und Ordner, die älter als 60 Tage sind, werden automatisch gelöscht. Es gibt keine Snapshots oder Backups für diese die dort gespeichertern Daten.
  • Gesicherte Projektverzeichnisse unter Für die dauerhafte Nutzung stehen pro Nutzer*in unterhalb von /gpfs/project /projects bekommen eine Basis-Quota von 20 TB, welche pro Mitglied im Projekt um weitere 10TB erhöht wird.ein persönliches Verzeichnis mit einer Quota von 10TB zur Verfügung. Daten bleiben dort erhalten und werden durch Snapshots gesichert. 

Die HPC-Home-Verzeichnisse, die den einzelnen Nutzenden zur Verfügung gestellt werden, sind persönliche Ressourcen. Die Nutzenden haben ein temporäres Nutzungsrecht, welches an ihren zentralen HHU-Account gekoppelt ist. Das temporäre Nutzungsrecht endet spätesten mit Ablauf des zentrale HHU-Accounts des/der Nutzenden bzw. sobald er/sie lediglich noch einen Alumni-Status inne hat. Die in den HPC-Home-Verzeichnissen vorhanden persönlichen Verzeichnissen der Nutzer gepsiecherten Daten werden 6 Monate nach Ablauf des temporären Nutzungsrechts (siehe § 1) des jeweiligen Nutzenden automatisch gelöscht.  

§ 3.2 Temporärer Speicherplatz-Mehrbedarf

Wird über die Quota-Regelungen in § 3.1 hinaus temporär mehr Speicherplatz benötigt, dann kann eine Quota-Erweiterung beantragt werden. Hierfür muss ein Datenmanagement-Plan vorgelegt werden. Aus diesem muss insbesondere hervorgehen, wie hoch der Mehrbedarf ist, wie lange dieser Mehrbedarf besteht und was am Ende dieses Zeitraumes mit den Daten passieren soll. Nach Ablauf der beantragten Frist wird die Quota auf den Standardwert zurückgesetzt zurückgesetzt. 

§ 3.3 Beteiligung bei langfristig hohem Speicherplatz-Bedarf

Falls über § 3.2 hinaus langfristig mehr Speicherplatz für ein Projekt benötigt wird, muss sich der anfordernde Principal Investigators Investigator (PI's). an an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen.

...

Generelle Regelungen zum Umgang mit Forschungsdaten an der Heinrich-Heine-Universität finden sich in der ForschungsdatenrichtlinieDie Verantwortung im Umgang mit den gespeicherten HPC-Daten im Hinblick auf die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis obliegt alleinig den HPC-Nutzenden selbst bzw. den für die Projekte und Vorhaben zuständigen PI'sPIs.

§ 3.5 Verantwortung für Zugriffsrechte und den Schutz personenbezogener Daten und Daten, die der Geheimhaltung unterliegen

...

Personenbezogene Forschungsdaten und Forschungsdaten, die unter die Geheimhaltung fallen, dürfen auf dem HPC-System nur sicher verschlüsselt gespeichert werden. Lediglich aktiv genutzte Daten dürfen während der Laufzeit eines Jobs zeitweise entschlüsselt, aber nur in flüchtigen Speichern wie dem Arbeitsspeicher (RAM), vorliegen. Die Verschlüsselung muss dem Stand der Technik und dem Schutzniveau der Daten Rechnung tragen. Menschliche Genom-Daten besitzen beispielsweise das höchste Schutzniveau und sind entsprechend sicher zu verschlüsseln.  

§ 4 Datenschutz

Für den Betrieb des Systems ist eine Erhebung von Daten über Nutzende, Projekte und Jobs notwendig. Diese Daten werden nur für die notwendigen Prozesse, für statistische Zwecke, zur Nachverfolgung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Problembehebung genutzt. Diese Daten werden nicht an Dritte, weder innerhalb noch außerhalb der Universität, weitergegeben. Nicht mehr benötigte Daten werden schnellstmöglich unwiederbringlich gelöscht.

...