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Die hochschulweiten Belegungsfristen dienen als einheitliche, allgemeine Fristen zur An- und Abmeldung zu Beginn eines jeden Semesters. Die hochschulweiten Fristen nutzen dabei drei Zeiträume (seit dem SoSe '15 noch einige weitere). Im ersten Zeitraum stehen zwei Anmeldefristen (mit den Verfahren Anmeldung und Zulassung) zur Verfügung. Die Studierenden können sich in in dieser Zeit für die Veranstaltungen anmelden. Im zweiten Zeitraum steht eine Abmeldefrist zur Verfügung. Dies ermöglicht die Studierenden sich von bereits belegten Veranstaltungen wieder abzumelden und Dozierende können die Zulassungen für ihre Veranstaltungen vornehmen. In der dritte und letzten Phase stehen wieder zwei Anmeldefristen (mit den Verfahren Anmeldung und Zulassung) zur Verfügung. Die Studierenden haben hier nochmlas die Möglichkeit sich für Veranstaltungen anzumelden.

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Darüber hinaus besteht für Einrichtungen der HHU die Möglichkeit spezielle Belegungsfristen anzufordern. Dazu wenden Sie sich bitte mit den entsprechenden Angaben zum Belegungszeitraum, dem gewünschten Belegungsverfahren und den ggf. zu berücksichtigenden Bedingungen an den LSF-Support. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen für das Anfordern von speziellen Belegungsfristen.

Info
Die Einrichtung von speziellen Fristen ist seit dem SoSe '15 nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Belegungsverfahren

Das Belegungsverfahren legt fest, mit welchem Status die Belegung eines Studierenden gespeichert wird und welche Bedingungen noch geprüft werden sollen. Bei den Verfahren gibt es zunächst folgende Möglichkeiten:

BelegungsverfahrenKürzelFunktion
Anmeldung (Standardverfahren)Anmeldung, AN

Dieses Verfahren ermöglich den Studierenden das Anmelden in genau einer Parallelgruppe einer Veranstaltung. Nach der Anmeldung erhält der Studierende den Belegungsstatus AN (angemeldet). Möchte ein Studierender nach der erfolgten Anmeldung eine andere Gruppe belegen, so muss er sich zunächst abmelden. Die Dozierenden müssen nach der Anmeldung die Studierenden zulassen (Status ZU) oder ablehnen (Status AB). Erst durch die Zulassung entsteht für den Studierenden das Recht auf Teilnahme.

direkte ZulassungZulassung, ZUBei diesem Verfahren werden alle Belegungen direkt mit dem Status ZU (zugelassen) gespeichert. Die Studierenden haben daher sofort das Recht auf Teilnahme. Möchte ein Studierender nach einer erfolgten Anmeldung eine andere Gruppe belegen, so muss er sich zunächst abmelden. Dieses Verfahren ist sinnvoll bei Veranstaltungen, die keine Beschränkung der Teilnehmerzahl haben und bei denen es eine hohe Teilnehmerzahl gibt.
GruppenprioritätenGruppenPrioBei diesem Verfahren können die Studierenden eine festzulegende Anzahl von Parallelgruppen einer Veranstaltung gleichzeitig belegen. Zu jeder Gruppe kann über eine Auswahlliste eine persönliche Priorität angegeben werden (z.B. Platz beantragen Priorität 1 (hoch) ,Platz beantragen Priorität 2 (mittel) u.s.w.). Das durch den LSF-Support durchgeführte Vergabeverfahren verteilt nach der Belegungsphase die Belegungen der Studierenden auf die vorhanden Gruppen. Dabei erfolgt die Zulassung zu einer Gruppe nach Möglichkeit bei der höchsten Priorität.
RestplatzvergabeRestplatzvergabe

Bei diesem Verfahren können die Studierenden genau eine Parallelgruppe einer Veranstaltung belegen. Dabei werden alle Belegungen direkt mit dem Status ZU (zugelassen) gespeichert. Die Studierenden haben daher sofort das Recht auf Teilnahme. Eine Belegung ist allerdings nur so lange möglich, bis die jeweilige maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Das bedeutet, dass die Studierenen mit Beginn einer Frist mit diesem Verfahren möglichst schnell versuchen, ihre Plätze zu erhalten und für einen kleinen Zeitraum eine extreme Last auf dem Server liegt. Die Nachteile des Windhundverfahrens sind technischer und rechtlicher Art. Da viele Teilnehmer möglichst schnell belegen wollen, entsteht zu Beginn des Verfahrens für eine kurze Zeit eine extreme Serverlast, die zum Systemausfall führen kann. Außerdem sind die Zulassungen durch dieses Verfahren nach Erfahrungen einiger Hochschulen rechtlich anfechtbar. Daher sollte dieses Verfahren nach Möglichkeit nicht eingesetzt werden. Daher wird das Verfahren nur bei einem weniger groß erwarteten Ansturm genutzt.

AbmeldungAbmeldungBei diesem Verfahren können sich die Studierenden, die eine Belegung im Status AN (angemeldet) oder ZU (zugelassen) haben, von der Veranstaltung abmelden. Neue Belegungen sind nicht mehr möglich. Eine Abmeldefrist ist sinnvoll, wenn die Zulassung zur Veranstaltung in mehreren Wellen durchgeführt wird.

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