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Belegungsfristen bestehen in LSF immer aus der Kombination eines Belegungsverfahrens und eines bestimmten Zeitraums. Jeder Veranstaltung in LSF muss eine solche Belegungsfrist zugeordnet sein, damit eine Belegung möglich ist. In jedem Semester gibt es allgemeine,  hochschulweite Belegungsfristenhochschulweite Belegfristen. Die Fristen und Termine finden Sie hier.

Welche Belegungsfrist einer Veranstaltung zugewiesen ist, sehen Sie in der Einzelansicht der jeweiligen Veranstaltung (siehe Abbildung). Dabei werden zu jeder Frist zwei Informationen angezeigt. Zum einen der Name bzw. die Bezeichnung der Frist (z.B. "Allgemeine Frist (Anmeldung)", "Abmeldung" oder "Nachrücker (Anmeldung)") und zum andern der jeweilige Zeitraum, in dem die Frist aktiv ist. Zusätzlich werden Fristen, die zum aktuellen Zeitraum aktiv sind durch den grünen Zusatz "aktuell" gekennzeichnet.

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Hochschulweite Belegungsfristen

Die  hochschulweiten Belegungsfristen dienen als einheitliche, allgemeine Fristen zur An- und Abmeldung zu Beginn eines jeden Semesters . Die hochschulweiten Fristen nutzen dabei drei Zeiträume (seit dem SoSe '15 noch einige weitere). Im ersten Zeitraum stehen zwei Anmeldefristen (mit den Verfahren Anmeldung und Zulassung) zur Verfügung. Die Studierenden können sich in in dieser Zeit für die Veranstaltungen anmelden. Im zweiten Zeitraum steht eine Abmeldefrist zur Verfügung. Dies ermöglicht die Studierenden sich von bereits belegten Veranstaltungen wieder abzumelden und Dozierende können die Zulassungen für ihre Veranstaltungen vornehmen. In der dritte und letzten Phase stehen wieder zwei Anmeldefristen (mit den Verfahren Anmeldung und Zulassung) zur Verfügung. Die Studierenden haben hier nochmlas die Möglichkeit sich für Veranstaltungen anzumelden.und stehen allen veranstaltenden Einrichtungen der HHU zur Verfügung. Neben den Standardverfahren der 'Anmeldung', 'Abmeldung' und 'direkten Zulassung', welche zu verschiedenen Zeitslots angeboten werden, werden auch Vergabe-Verfahren mit Gruppenprioritäten angeboten und Fristen mit Prüfung auf Studiengang. 

Grundsätzlich sind diese Fristen bevorzugt zu verwenden, um für die Studierenden eine einheitliche und transparente Anmeldephase zu gewährleisten.

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Darüber hinaus besteht für Einrichtungen der HHU die Möglichkeit spezielle Belegungsfristen anzufordern mit Sonderverfahren oder Belegzeiträumen. Dazu wenden Sie sich bitte mit den entsprechenden Angaben zum Belegungszeitraum, dem gewünschten Belegungsverfahren und den ggf. zu berücksichtigenden Bedingungen an den LSF-Support. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen für das Anfordern von speziellen Belegungsfristen.

Info

Die Einrichtung von speziellen Fristen ist seit dem SoSe 2015 nur noch in Ausnahmefällen möglich (Beschluß der SKCM - Strategische Kommission CampusManagement vom 19.08.2014) . Diese sind über die Studiendekane Ihrer Fakultät zu genehmigen.

Weitere Informationen zu den Belegfristen des Sommersemesters 2015 finden Sie hier und zum Wintersemester 15/16 hier.

Belegungsverfahren

Das Belegungsverfahren legt fest, mit welchem Status die Belegung eines Studierenden gespeichert wird und welche Bedingungen noch geprüft werden sollen. Bei den Verfahren gibt es zunächst folgende Möglichkeiten:

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