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Berechtigt zur Nutzung des HPC-Systems sind Mitglieder, Angehörige und Gäste der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (siehe dazu das Hochschulgesetze NRW und die Grundordnung der Heinrich-Heine-UniversitätsUniversität), welche über einen aktiven HHU-Account verfügen. Sie können unter Zustimmung des verantwortlichen PI's die Mitgliedschaft zu HPC-Projekten und HPC-Accounts beantragen.
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In besonders schweren Fällen werden die Nutzer*innen gemäß § 8 IT-Benutzungsordnung der HHU vorübergehend oder bei Wiederholung dauerhaft von der HPC-Nutzung ausgeschlossen.
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