Alle Beschäftigten, Studierenden, Patient/innen und Besucher/innen des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) sowie die Beschäftigten der im UKD tätigen Firmen und Einrichtungen sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zu befolgen.
Brände verhüten
Die erste Maßnahme ist: Brände verhüten!
Achtung, folgende Punkte helfen Brände zu verhüten:
- keine offene Flamme
- kein Feuer
- keine offene Zündquelle
- Rauchen verboten
Im folgenden kannst Du die aktuellen Brandschutzordnungen für die Klinik und das Universitätsgelände (22er Gebäude) als pdf herunterladen:
Brandschutzordnung Klinikgelände
Brandschutzordnung 22er Gebäude