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Alle Beschäftigten, Studierenden, Patient/innen und Besucher/innen des Universitätsklinikums Düsseldorf (UKD) sowie die Beschäftigten der im UKD tätigen Firmen und Einrichtungen sind verpflichtet, die Brandschutzordnung zu befolgen.

Brände verhüten

Die erste Maßnahme ist: Brände verhüten!

Achtung, folgende Punkte helfen Brände zu verhüten:

  • keine offene Flamme
  • kein Feuer
  • keine offene Zündquelle
  • Rauchen verboten


Im folgenden kannst Du die aktuellen Brandschutzordnungen für die Klinik und das Universitätsgelände (22er Gebäude) als pdf herunterladen:


Brandschutzordnung Klinikgelände



Brandschutzordnung 22er Gebäude

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