Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) umfasst die deutschen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

"Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene." vgl. Webseite der DGUV

Für die HHU und das UKD ist der zuständige Unfallversicherungsträger die Unfallkasse NRW.

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