Gefahrenbereich im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Bereich innerhalb oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit von Beschäftigten und anderen Personen durch die Verwendung des Arbeitsmittels gefährdet ist.

  • Keine Stichwörter