Instandhaltung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen.

Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung.

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