Der Personalrat hat unter anderem die Aufgabe, sich für die Verbesserung des Arbeitsschutzes einzusetzen. Die Rechte und Pflichten sind in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder festgelegt. Der Personalrat hat darauf hinzuwirken, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Sind die Regelungen in Gesetzen und Verordnungen nicht abschließend geregelt, so hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung von Fragen des Arbeitsschutzes im Betrieb. Hierzu vereinbart er Betriebsvereinbarungen und nimmt auch im Arbeitsschutzausschuss die Interessen der Beschäftigten wahr.

Der Begriff des „Beschäftigten“ umfasst nicht die „Studierenden“. Daher ist der Personalrat von HHU/UKD nicht für die Belange der Studierenden zuständig.

 

(Quelle: DGUV Information 211-042)

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