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Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

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Das Gesetz enthält Vorschriften über die Aufgabenstellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ihre erforderliche Qualifikation, zu ihrer Stellung im Betrieb und über ihre Zusammenarbeit sowie Überwachungsvorschriften. Einzelheiten zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes sind in Unfallverhütungsvor­schriften geregelt.

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