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  • Bundesgesetzblatt:

    Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält alle Bundesgesetze, Verordnungen von wesentlicher oder dauernder Bedeutung, Entscheidungen über die sachlichen Zuständigkeiten, Anordnungen und Erlasse des Bundespräsidenten, Bekanntmachungen über innere Angelegenheiten des Bundestags und des Bundesrats und andere vorgeschriebene Bekanntmachungen.

    Seit dem 22. April 2009 ersetzt der kostenlose Bürgerzugang die bisherige "Nur-Lese-Version" des Bundesgesetzblatts online. Über den neuen Bürgerzugang haben Interessierte kostenlosen Zugriff auf den kompletten, tagesaktuellen Bestand des Bundesgesetzblattes - beginnend mit Ausgabe Nr. 1 aus dem Jahr 1949. In dieser „berühmten“ Ausgabe 1 vom 23. Mai 1949 wurde noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Bundesgesetzblatt das Grundgesetz verkündet. 

    http://www.bgbl.de

Bereits bestehende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Normen finden Sie unter folgenden Adressen im Internet:

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