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Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) umfasst die deutschen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.

Ihre Aufgaben sind: "Die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles entschädigen sie die Versicherten oder deren Hinterbliebene." vgl. Webseite der DGUV

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