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Belegungsfristen

Belegungsfristen bestehen in LSF immer aus der Kombination eines Belegungsverfahrens und eines bestimmten Zeitraums. Jeder Veranstaltung in LSF muss eine solche Belegungsfrist zugeordnet sein, damit eine Belegung möglich ist. In jedem Semester gibt es allgemeine, hochschulweite Belegungsfristen.

Welche Belegungsfrist einer Veranstaltung zugewiesen ist, sehen Sie in der Einzelansicht der jeweiligen Veranstaltung (siehe Abbildung). Dabei werden zu jeder Frist zwei Informationen angezeigt. Zum einen der Name bzw. die Bezeichnung der Frist (z.B. "Allgemeine Frist (Anmeldung)", "Abmeldung" oder "Nachrücker (Anmeldung)") und zum andern der jeweilige Zeitraum, in dem die Frist aktiv ist. Zusätzlich werden Fristen, die zum aktuellen Zeitraum aktiv sind durch den grünen Zusatz "aktuell" gekennzeichnet.

Belegungsfristen einer Veranstaltung

Aus dem Namen einer Frist geht i.d.R. das verwendete Belegungsverfahren mit den ggf. vorhandenen, zusätzlichen Bedingungen hervor. Die Benennung der Fristen folgt dabei dem folgenden Schema:

Fakultätskürzel + Bezeichnung (häufig der Name der Einrichtung und/oder Veranstaltung, für die diese Frist bestimmt ist) + (Kürzel der Belegungsverfahren + Kürzel zusätzlicher Bedingungen)

Für die Fakultäten werden dabei die folgenden Kürzel verwendet:

  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (MatNat)
  • Philosophische Fakultät (PhilFak)
  • Medizinische Fakultät (Med)
  • Juristische Fakultät (Jura)
  • Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (WiWi)

Die Zuordnung der Kürzel für die Belegungsverfahren und zusätzlichen Bedingungen sind den unten stehenden Tabellen zu entnehmen.

Hochschulweite Belegungsfristen

Die hochschulweiten Belegungsfristen dienen als einheitliche, allgemeine Fristen zur An- und Abmeldung zu Beginn eines jeden Semesters. Die hochschulweiten Fristen nutzen dabei drei Zeiträume. Im ersten Zeitraum stehen zwei Anmeldefristen (mit den Verfahren Anmeldung und Zulassung) zur Verfügung. Die Studierenden können sich in in dieser Zeit für die Veranstaltungen anmelden. Im zweiten Zeitraum steht eine Abmeldefrist zur Verfügung. Dies ermöglicht die Studierenden sich von bereits belegten Veranstaltungen wieder abzumelden und Dozierende können die Zulassungen für ihre Veranstaltungen vornehmen. In der dritte und letzten Phase stehen wieder zwei Anmeldefristen (mit den Verfahren Anmeldung und Zulassung) zur Verfügung. Die Studierenden haben hier nochmlas die Möglichkeit sich für Veranstaltungen anzumelden.

Grundsätzlich sind diese Fristen bevorzugt zu verwenden, um für die Studierenden eine einheitliche und transparente Anmeldephase zu gewährleisten.

Spezielle Belegungsfristen

Darüber hinaus besteht für Einrichtungen der HHU die Möglichkeit spezielle Belegungsfristen anzufordern. Dazu wenden Sie sich bitte mit den entsprechenden Angaben zum Belegungszeitraum, dem gewünschten Belegungsverfahren und den ggf. zu berücksichtigenden Bedingungen an den LSF-Support. Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen für das Anfordern von speziellen Belegungsfristen.

Belegungsverfahren

Das Belegungsverfahren legt fest, mit welchem Status die Belegung eines Studierenden gespeichert wird und welche Bedingungen noch geprüft werden sollen. Bei den Verfahren gibt es zunächst folgende Möglichkeiten:

BelegungsverfahrenKürzelFunktion
Anmeldung (Standardverfahren)Anmeldung, AN

Dieses Verfahren ermöglich den Studierenden das Anmelden in genau einer Parallelgruppe einer Veranstaltung. Nach der Anmeldung erhält der Studierende den Belegungsstatus AN (angemeldet). Möchte ein Studierender nach der erfolgten Anmeldung eine andere Gruppe belegen, so muss er sich zunächst abmelden. Die Dozierenden müssen nach der Anmeldung die Studierenden zulassen (Status ZU) oder ablehnen (Status AB). Erst durch die Zulassung entsteht für den Studierenden das Recht auf Teilnahme.

direkte ZulassungZulassung, ZUBei diesem Verfahren werden alle Belegungen direkt mit dem Status ZU (zugelassen) gespeichert. Die Studierenden haben daher sofort das Recht auf Teilnahme. Möchte ein Studierenden nach einer erfolgten Anmeldung eine andere Gruppe belegen, so muss er sich zunächst abmelden. Dieses Verfahren ist sinnvoll bei Veranstaltungen, die keine Beschränkung der Teilnehmerzahl haben und bei denen es eine hohe Teilnehmerzahl gibt.
GruppenprioritätenGruppenPrioBei diesem Verfahren können die Studierenden eine festzulegende Anzahl von Parallelgruppen einer Veranstaltung gleichzeitig belegen. Zu jeder Gruppe kann über eine Auswahlliste eine persönliche Priorität angegeben werden (z.B. Platz beantragen Priorität 1 (hoch) ,Platz beantragen Priorität 2 (mittel) u.s.w.). Das durch den LSF-Support durchgeführte Vergabeverfahren verteilt nach der Belegungsphase die Belegungen der Studierenden auf die vorhanden Gruppen. Dabei erfolgt die Zulassung zu einer Gruppe nach Möglichkeit bei der höchsten Priorität.
WindhundWindhund

Bei diesem Verfahren können die Studierenden genau eine Parallelgruppe einer Veranstaltung belegen. Dabei werden alle Belegungen direkt mit dem Status ZU (zugelassen) gespeichert. Die Studierenden haben daher sofort das Recht auf Teilnahme. Eine Belegung ist allerdings nur so lange möglich, bis die jeweilige maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Das bedeutet, dass die Studierenen mit Beginn einer Frist mit diesem Verfahren möglichst schnell versuchen, ihre Plätze zu erhalten und für einen kleinen Zeitraum eine extreme Last auf dem Server liegt. 

Die Nachteile des Windhundverfahrens sind technischer und rechtlicher Art. Da viele Teilnehmer möglichst schnell belegen wollen, entsteht zu Beginn des Verfahrens für eine kurze Zeit eine extreme Serverlast, die zum Systemausfall führen kann. Außerdem sind die Zulassungen durch dieses Verfahren nach Erfahrungen einiger Hochschulen rechtlich anfechtbar. Daher sollte dieses Verfahren nach Möglichkeit nicht eingesetzt werden.

AbmeldungAbmeldungBei diesem Verfahren können sich die Studierenden, die eine Belegung im Status AN (angemeldet) oder ZU (zugelassen) haben, von der Veranstaltung abmelden. Neue Belegungen sind nicht mehr möglich. Eine Abmeldefrist ist sinnvoll, wenn die Zulassung zur Veranstaltung in mehreren Wellen durchgeführt wird.

Zusätzlich ist es möglich auf Bedingungen zuprüfen, die erfüllt sein müssen, damit eine Belegung durch die Studierenden überhaupt möglich wird:

BedingungKürzelFunktion
maximale Teilnehmerzahlmax. T.Diese Bedingung emöglicht eine Belegung nur solange bis die eingetragene maximale Teilnehmerzahl erreicht wird. Wenn diese Bedingung mit dem Verfahren der direkten Zulassung kombiniert wird, ergibt sich das Windhundverfahren. Wenn diese Bedingung mit dem Verfahren der einfachen Belegung kombiniert wird, erhält man eine beschränkte Zahl von Belegungen im Status AN.
StudiengangStgDiese Bedingung erlaubt die Belegung nur für Studierende, die im vorgeschriebenen Studiengang eingeschrieben sind. LSF prüft dabei auf die Studiengänge, die der Veranstaltung in LSF unter "Studiengänge" zugewiesen sind.
Vorleistungen (bestandene Prüfungen/belegte Veranstaltungen)VorleistungDiese Bedingung prüft, ob die Studierenden bereits eine bestimmte Vorleistung erbracht haben. Möglich ist das Abfragen einer Prüfungsleistung, sofern diese vom Prüfungsamt erfasst wird, oder einer Veranstaltungsbelegung in LSF als Vorleistung.
Kopplung von Veranstaltungenx aus yMan kann über das Belegungsverfahren Veranstaltungen so koppeln, das nur x von y Veranstaltung belegt werden können. Wer nach einer erfolgten Anmeldung eine andere der gekoppelten Veranstaltungen belegen möchte, muss sich erst abmelden.
Rückmeldung-An der HHU Düsseldorf wird in den Belegungsverfahren grundsätzlich geprüft, ob die Studierenden ordnungsgemäß rückgemeldet sind. Falls sie es nicht sind, wird in einer Fehlermeldung darauf hingewiesen (z.B. wenn der Semesterbeitrag noch nicht korrekt verbucht ist).
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