9. November 1918: Philipp Scheidemann ruft in Berlin die Republik aus. Reichskanzler Max von Baden verkündet die Abdankung von Kaiser Wilhelm II.

28. November 1918: Wilhelm II. bestätigt schriftlich seine Abdankung und verzichtet "für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preußens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone."

1. Dezember 1918: Wilhelm Prinz von Preußen , der ehemalige Kronprinz, erklärt schriftlich den doppelten Thronverzicht.




13. November 1918: Die preußische Regierung beschlagnahmt sämtliche zum preußischen Kronfideikommissvermögen gehörigen Gegenstände.

30. November 1918: Die preußische Regierung weitet die Beschlagnahme auf sämtliche Gegenstände aus, die zum Sondervermögen – sowohl zum Privateigentum wie zum Fideikommissbesitz – des vormaligen Königs von Preußen, des Königlichen Hauses und seiner Mitglieder gehören und in Preußen befindlich sind.

Einzelne Teile dieser Beschlagnahmung wurden später von Gerichten aufgehoben.




14. August 1919: Die Weimarer Reichsverfassung tritt in Kraft. Sie bestimmt, dass öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes aufzuheben sind.







21. Juni 1920: Wilhelm II. "erlässt" im Exil in Doorn ein neues "Hausgesetz".





23. Juni 1920: Das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung der Hausvermögen tritt in Kraft.






26.10.1926: Der Preußische Landtag beschließt das „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“.




1. April 1930: August Wilhelm Prinz von Preußen, der vierte Sohn von Wilhelm II., tritt in die NSDAP ein.

4. Juni 1931: August Wilhelm tritt in die SA ein.



1. April 1932: Der ehemalige Kronprinz lanciert, unmittelbar nach dem gescheiterten Plan einer im Bund mit Hitler arrangierten Kandidatur für die Reichspräsidentenwahl, einen Wahlaufruf für Hitler. Eine durch ihn selbst und die Presse verbreitete Erklärung erwähnt das Bemühen um eine „geschlossene nationale Front" und kündigt an, der Thronfolger werde im zweiten Wahlgang der Präsidentenwahl für Adolf Hitler stimmen.

21. März 1933: Der ehemalige Kronprinz, seine Ehefrau und drei seiner Brüder nehmen am "Tag von Potsdam" teil.




3. Juni 1933: Wilhelm Friedrich von Preußen, der älteste Sohn des ehemaligen Kronprinzen, heiratet Dorothea von Salviati. Nach dem „Hausgesetz“ der Hohenzollern handelt es sich dabei nicht um eine „standesgemäße“ Ehe.


1938: Der ehemalige Kronprinz schließt mit seinem zweitältesten Sohn, Louis Ferdinand Prinz von Preußen, unter Beteiligung von Wilhelm II., einen Erbvertrag. Louis Ferdinand wird zum alleinigen Erben eingesetzt. Diese Erbschaft ist allerdings beschränkt, denn der Vertrag bestimmt, dass es einen Nacherben gibt, auf den das Erbe nach dem Tod Louis Ferdinands übergehen soll. Nacherbe soll sein ältester Sohn werden. Für den Fall, dass dieser den Tod Louis Ferdinands nicht erlebt, soll an die Stelle des ältesten Sohnes dessen ältester männlicher Abkömmling treten. Allerdings soll der Sohn oder Enkel von der Stellung als Nacherbe ausgeschlossen sein, der nicht aus einer „den Grundsätzen der alten Hausverfassung des Brandenburgisch-Preußischen Hauses entsprechenden Ehe stammt oder in einer nicht hausverfassungsmäßigen Ehe lebt.“

Im Zusammenhang mit dem Erbvertrag verzichtet Wilhelm II. auf die Inhaberschaft am früheren Hausvermögen zugunsten des ehemaligen Kronprizen. 

Die Auseinandersetzungen um diesen Erbvertrag dauern bis ins Jahr 2014 an.






4. Juni 1941: Wilhelm II. stirbt in Doorn.





1944/1945: So wie der Besitz aller in den Niederlanden lebenden Deutschen wird auch Haus Doorn, das Wilhelm II. im Jahr 1919 gekauft hat, inklusive des Inventars vom niederländischen Staat als „Feindvermögen“ eingezogen. Lediglich das Mausoleum, in dem Wilhelm II. beigesetzt ist, bleibt im Privatbesitz. Die entsprechende gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Einziehung auf Antrag des Betroffenen aufgehoben werden kann, wenn der Betroffene nachweist, dass es sich bein seinem Vermögen nicht um "Feindvermögen" handelt. Einen entsprechenden Antrag des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm lehnt die niederländische Regierung am 28. Mai 1947 ab.






1945-1949: Der Grundbesitz des ehemaligen Kronprinzen in der sowjetisch besetzten Zone wird im Rahmen der Bodenreform enteignet.





29. März 1950: Durch notarielles Testament verfügt der ehemalige Kronprinz Wilhelm Prinz von Preußen, dass der Erbvertrag von 1938 aufrecht erhalten bleibt, und setzt im Übrigen seinen zweitältesten Sohn Louis Ferdinand Prinz von Preußen zu seinem Universalerben ein.





20. Juli 1951: Der ehemalige Kronprinz Wilhelm stirbt in Hechingen.





1967: Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen, der älteste Sohn von Louis Ferdinand, heiratet Waltraud Freydag. Nach den Regeln des "Hausgesetzes" ist diese Ehe "nicht standesgemäß". Nach der Scheidung dieser Ehe heiratet Friedrich Wilhelm im April 1976 Ehrengard von Reden. Auch die zweite Ehe ist in diesem Sinne "nicht standesgemäß".




12. Juli 1981: Louis Ferdinand Prinz von Preußen setzt Georg Friedrich Prinz von Preußen, den ältesten Sohn seines früh verstorbenen drittältesten Sohnes, durch Testament zum Alleinerben ein.




23. März 1990: Die Volkskammer der DDR erlässt das Vermögensgesetz, das durch die Wiedervereinigung in bundesweites Recht übergeleitet wird. Es gewährt Ansprüche auf Rückerstattung für in der DDR vorgenommene Enteignungen. Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage wie insbesondere die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform werden jedoch ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen.


15. März 1991: Louis Ferdinand Prinz von Preußen stellt durch seinen Generalbevollmächtigten einen Antrag auf Rückübertragung der in Potsdam gelegenen Immobilien, die 1947/48 enteignet wurden. Als sein Antrag abgelehnt wird, erhebt er dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Hier trägt er vor, die Enteignung sei gegen den Willen der sowjetischen Militäradministration erfolgt. 

4. Februar 1999: Das Verwaltungsgericht weist die Klage rechtskräftig ab.





25. September 1994: Louis Ferdinand Prinz von Preußen stirbt in Bremen.



27. September 1994: Das Ausgleichsleistungsgesetz wird erlassen. Es gewährt für die Enteignungen in der sowjetisch besetzten Zone zwischen 1945 und 1949 unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, bezogen auf das Inventar der enteigneten Immobilien sogar einen Rückgabeanspruch.



Mitte der 1990er Jahre: In den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gehen Anträge des Generalbevollmächtigten von Louis Ferdinand Prinz von Preußen auf Leistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ein – oder aber bestehende Anträge nach dem Vermögensgesetz werden als solche umgedeutet.


Februar 2014: Es findet ein erstes Gespräch zwischen der Bundesregierung, Vertretern der Länder Berlin und Brandenburg, sowie (einem oder mehreren) Vertretern von Georg Friedrich Prinz von Preussen statt. Weitere Gespräche finden im Februar 2016, im November 2017, im März 2018, im Juni 2018 und im Juli 2019 statt. Der genaue Gegenstand der Verhandlungen ist nicht öffentlich bekannt. Mittlerweile sind Gegenstand wohl mindestens Teile der Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, rechtliche "Unklarheiten" bei der Auslegung des Vermögensauseinandersetzungsvertrags von 1926 sowie in öffentlich nicht genau bekanntem Umfang bestimmte Leihgaben, die Georg Friedrich Prinz von Preußen Museen der öffentlichen Hand zur Verfügung stellt.




26.9.2014:  Georg Friedrich Prinz von Preußen erhebt gegenüber der niederländischen Regierung "einen formellen Anspruch auf den Besitz von Haus Doorn, das dazugehörige Inventar und das umliegende Gut sowie zwei dazugehörende Bauernhöfe." Im Mai 2015 teilt die niederländische Regierung mit, sie sehe keinen Grund, den Forderungen nachzukommen. Weitere Schritte von Georg Friedrich Prinz von Preußen in dieser Sache sind nicht bekannt.

27. Oktober 2015: Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg lehnt den für Louis Ferdinand Prinz von Preußen gestellten Antrag auf Entschädigungsleistungen für die in Brandenburg gelegenen Immobilien nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ab, da der ehemalige Kronprinz Wilhelm "dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleitstet hat".

27. November 2015: Georg Friedrich Prinz von Preußen erhebt Klage gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.

30. Januar 2018: Aufgrund der laufenden Vergleichsverhandlungen ordnet das Verwaltungsgericht mit Zustimmung der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens an.

25. Juli 2019: Das Land Brandenburg beantragt die Wiederaufnahme des ruhend gestellten Verfahrens. Das Verwaltungsgericht räumt Georg Friedrich Prinz von Preußen eine Frist zur Stellungnahme bis zum 18.8.2020. Die Frist wird auf Antrag Georg Friedrichs zunächst bis zum 7.9.2020 verlängert. 

Juli 2020: Georg Friedrich Prinz von Preußen beantragt eine Verlängerung der Stellungnahmefrist um weitere 12 Monate. Das Land Brandenburg stimmt der Verlängerung zu.

August 2021: Georg Friedrich Prinz von Preußen beantragt eine weitere Verlängerung der Stellungnahmefrist um 12 Monate. Das Land Brandenburg weist das Gericht daraufhin, dass es während des vergangenen Jahres nicht zu einer Wiederaufnahme der vorherigen Vergleichsverhandlungen zwischen den beteiligten Parteien gekommen ist. Die Situation stellt sich aus Sicht des Landes so dar, dass angesichts einer Gesamtbetrachtung der Positionierungen der verschiedenen Beteiligten in dem vergangenen Jahr von einer Wiederaufnahme solcher Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen außergerichtlichen Gesamtlösung der recht komplexen Problematik nicht auszugehen ist.

Februar 2022: Georg Friedrich Prinz von Preußen beantragt, das Verfahren um weitere 12 Monate auszusetzen.

Mai 2022: Das Land Brandenburg teilt dem Verwaltungsgericht Potsdam mit, „dass alle Beteiligten der öffentlichen Hand – mit Ausnahme des Brandenburger Finanzministeriums – weitere Gespräche mit dem Haus Hohenzollern mit dem Ziel einer möglichen außergerichtlichen Gesamtlösung klar ablehnen“. Eine Fortsetzung von Vergleichsverhandlungen sei damit ausgeschlossen. Es sei keine andere Lösung mehr erkennbar „als die schlussendliche Herbeiführung einer Entscheidung durch das Gericht“. Das Finanzministerium bittet das Verwaltungsgericht, „das nach wie vor ruhende Verfahren wiederaufzunehmen und eine gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst herbeizuführen“.

6. Juli 2022: Die zuständige Behörde des Landes Brandenburg lehnt auch einen weiteren für Louis Ferdinand Prinz von Preußen gestellten Antrag auf Entschädigungsleistungen für die in Brandenburg nach dem Ausgleichsleistungsgesetz ab, der sich auf verschiedene Wertpapiere und Hypothekenforderungen, aber auch ehemaliges Inventar aus den Schlössern Rheinsberg und Cecilienhof in Potsdam bezieht. Auch hier beruft sich das Land darauf, dass der ehemalige Kronprinz Wilhelm "dem Nationalsozialismus erheblichen Vorschub geleitstet hat".

9. August 2022: Auch gegen diesen Bescheid legt Georg Friedrich Prinz von Preußen Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam ein.

März 2023: Georg Friedrich Prinz von Preußen kündigt an, die Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz nicht weiter zu verfolgen und die anhängigen Klagen zurückzunehmen.








ca. 2017/2018: Georg Friedrich Prinz von Preußen erhebt Klage vor dem Landgericht Koblenz, mit der er Rechte an der Burg Rheinfels im St. Goar geltend macht. Die Burg gehörte ursprünglich zum preußischen Kronfideikommiss, wurde im November 1918 beschlagnahmt und unter die Verwaltung des preußischen Finanzministeriums gestellt. Im Jahr 1924 wurde die Burg – mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten des ehemaligen Kaisers – an die Gemeinde St. Goar übertragen. Das preußische Finanzministerium (konkret: die preußische Krongutsverwaltung als nachgeordnete Behörde) behielt sich dabei allerdings einige Rechte vor. Diese Rechte macht Georg Friedrich nun für sich geltend.

25.6.2019: Das Landgericht Koblenz weist die Klage ab, da Georg Friedrich keine Rechte an der Burg zustehen. Georg Friedrich legt Berufung gegen das Urteil ein.

Anfang 2020: Die Gemeinde St. Goar und Georg Friedrich Prinz von Preußen schließen einen Vergleich, mit dem der Rechtsstreit beendet wird. Die Gemeinde wird in Zukunft einen Aufschlag auf den Eintrittspreis erheben, der der "Prinzessin Kira von Preußen-Stiftung" zugute kommen soll. Im Gegenzug erkennt Georg Friedrich Prinz von Preußen die Eigentumsverhältnisse endgültig an.



14. November 2019: Jan Böhmermann verschafft dem Thema der Entschädigungsforderungen Georg Friedrichs Prinz von Preußen in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" breite öffentliche Aufmerksamkeit. Auf der dazugehörigen Homepage veröffentlicht er vier historische Gutachten zur Rolle des Kronprinzen Wilhelm beim Aufstieg des Nationalsozialismus, die im Verwaltungsverfahren im Land Brandenburg vorgelegen haben.

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