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Beim Einsatz von z.B. Windows 10 sind einige Aspekte hinsichtlich des prinzipiell möglichen, datenschutzrechtlich sicheren Betriebs zu bedenken. 

Seit Juli 2015 ist Windows 10 als Nachfolger von Windows 8.1 verfügbar. Viele stehen einer Nutzung von Windows 10 aus unterschiedlichen Gründen jedoch skeptisch gegenüber. Nach fast fünf Jahren sind jedoch viele der ursprünglichen Probleme durch Microsoft behoben worden und auch die auf der Anwenderseite eingesetzte Hardware ist mittlerweile fast ausnahmslos ohne Bedenken für Windows 10 geeignet und mit den verfügbaren Treibern kompatibel. Aus Gründen der Sicherheit ist spätestens seit dem Ende jeglichen Supports für Windows 7 durch Microsoft im Januar 2020 ein Upgrade der veralteten Systeme (älter als Windows 8.1) dringend erforderlich. Nur in einer handvoll Fälle (beispielsweise Maschinensteuerungen und Messgeräte) kann es notwendig sein, weiter ältere Windows-Versionen zu betreiben.

Beim Einsatz von Windows 10 sind allerdings einige Aspekte hinsichtlich des prinzipiell möglichen, datenschutzrechtlich sicheren Betriebs zu bedenken. Siehe dazu auch die:

Da bei den an der HHU mehrheitlich eingesetzten Windows 10-Editionen (Enterprise und Education) sich laut dem BayLDA die Telemetrie komplett abschalten lässt (siehe dazu auch den entsprechenden Presseartikel bei heise), sollten sich datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Betrieb von Windows 10 bei richtiger Systemkonfiguration ausräumen lassen.

Der folgende Text soll diesbezüglich eine Orientierungshilfe bieten.

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