Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt ist in einer Stabsstelle beratend und unterstützend für die Betriebsleitung, die Rektorin der HHU bzw. den Ärztlichen Direktor des UKD tätig bei der:

  • Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsplätze
  • Beschaffung der Arbeitsmittel sowie der Persönlichen Schutzausrüstungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt berät in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen. Außerdem gehören die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, die arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitsplätze, die Begehung der Arbeitsstätten sowie die Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu den Aufgaben. Dabei sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in der Ausübung ihrer Fachkunde weisungsfrei und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Vor Beginn des klinischen Abschnitts bzw. klinischer Tätigkeiten müssen auch Sie als Studierende zum Betriebsärztlichen Dienst von HHU/UKD. Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung von der Sie eine Kopie als Nachweis im Studiendekanat abgeben müssen.

Unter folgender URL finden Sie unseren Betriebsärztlichen Dienst:

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/unternehmen/vorstand/stabsstellen-des-aerztlichen-direktors/betriebsaerztlicher-dienst/

(Quelle: DGUV Information 211-042)

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