Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in ihrer Funktion als Stabsstelle direkt der Betriebsleitung, der Rektorin der HHU bzw. dem Kaufmännischen Direktor des UKD unterstellt. Sie haben keine Weisungsbefugnis, sondern beraten zu allen Themen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
Aufgabenbereich
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt unter anderem bei der:
- Gestaltung der Arbeitsabläufe und der Arbeitsplätze
- Beschaffung der technischen Arbeitsmittel sowie der Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat regelmäßige Begehungen durchzuführen. Sie informiert die Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren und wirkt bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mit.
In der Praxis werden oftmals die Bezeichnungen „Sicherheitsbeauftragte“ und „Sicherheitsfachkraft“ (besser: Fachkraft für Arbeitssicherheit) verwechselt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann „Sicherheitsmeister“, „Sicherheitstechniker“ oder ein „Sicherheitsingenieur“ sein.
Kontakt
Sie erreichen die Arbeitssicherheit der HHU unter folgender URL:
Sie erreichen die Arbeitssicherheit des UKD unter folgender URL:
(Quelle: DGUV Information 211-042)