Die Unternehmerin/der Unternehmer bzw. Klinik- oder Institutsleiter hat die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und Verbesserungen anzustreben. Der erste Schritt dabei ist die Gefährdungsbeurteilung, die einen Prozess darstellt, Gefährdungen zu ermitteln und die damit verbundenen Risiken zu bewerten.

Die Beurteilung der Gefährdungen durch die Unternehmerin/den Unternehmer bzw. Klinik- oder Institutsleiter ist die Voraussetzung für das Ergreifen wirksamer und betriebsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen.

Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:

  • Einer systematischen Feststellung und Bewertung relevanter Gefährdungen
  • der Ableitung entsprechender Maßnahmen

Die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen.

Auch Ihre Tätigkeiten in den Praktika bzw. für den Unterricht am Krankenbett (UaK) müssen von den Klinik- oder Institutsleiter Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden.

(Quelle: DGUV Information 211-042)

  • Keine Stichwörter