Instandhaltung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen.
Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung.
Instandhaltung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen.
Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung.