Arbeitsmedizinische Vorsorge ist Teil der Präventionsmaßnahmen am Universitätsklinikum Düsseldorf. Sie dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Sie umfasst Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

Pflichtvorsorge

Die Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen. Der Arbeitgeber darf diese Tätigkeit nur ausführen lassen, wenn die erforderliche Pflichtvorsorge zuvor durchgeführt wurde. Die Vorsorge ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.

Angebotsvorsorge

Bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge angeboten werden und kann von Ihnen freiwillig wahrgenommen werden.

Die Unterscheidung zwischen Pflicht- und Angebotsvorsorge ergibt sich aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), die die Vorgesetzten erstellen. Er gibt sich demnach bei Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen, radioaktiven Stoffen, Röntgenstrahlen oder anderen physikalischen Einwirkungen wie z.B. Lärm, Vibrationen, extremer Hitze-oder Kältebelastung eine verpflichtende Vorsorge, so hat der Arbeitgeber diese zu veranlassen. Sie ist Voraussetzung für die Ausübung einer besonders gefährdenden Tätigkeit. Bei der Pflichtvorsorge erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung, dass die Vorsorge stattgefunden hat.

Wunschvorsorge

Nach §11 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber den Beschäftigten eine Wunschvorsorge zu ermöglichen, wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden oder einer Erkrankung und den Arbeitsplatzbedingungen vermutet wird. Auch psychische oder mentale Belastungen durch die Arbeitsorganisation gehören in diese Kategorie.

Arbeitsmedizinische Vorsorge im Medizinstudium

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeit stattfinden. Medizinische Befunde unterliegen generell der ärztlichen Schweigepflicht.

Vor Beginn des klinischen Abschnitts bzw. klinischer Tätigkeiten müssen auch Sie als Studierende zum Betriebsärztlichen Dienst von HHU/UKD. Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung von der Sie eine Kopie als Nachweis im Studiendekanat abgeben müssen.

Kontakt

Unter folgender URL finden Sie unseren Betriebsärztlichen Dienst:

http://www.uniklinik-duesseldorf.de/unternehmen/vorstand/stabsstellen-des-aerztlichen-direktors/betriebsaerztlicher-dienst/

 

Für Rückfragen und zur Terminvereinbarung können Sie den Betriebsärztlichen Dienst auch unter den Telefonnummern 0211/81-17104, -17421 erreichen.

 

Auch im Falle einer Schwangerschaft suchen Sie unbedingt umgehend den Betriebsärztlichen Dienst auf.

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