Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (der Universität), die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten bzw. Studierenden sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz.

Durch die DGUV Vorschrift 1 gilt das gesamte staatliche Arbeitsschutzrecht auch für Versicherte Personen im Sinne des Sozialgesetzbuches VII und somit auch für Studierende.

Wie Sie die Gesetze bzw. Verordnungen usw. in der jeweils aktuellen Fassung finden, können Sie unter Informationsquellen im Internet - Teil II nachlesen.

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