Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Der Begriff Arbeitsunfall bezieht sich nicht allein auf Unfälle, die Beschäftigte während ihrer Arbeitstätigkeit erleiden. Er ist weiter gefasst. Es sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch viele andere Personengruppen. Zum Beispiel Studierende, Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Menschen, die erste Hilfe geleistet haben nach einem Verkehrsunfall.
Allgemein kann man deshalb sagen: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden.
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden Arzt/ von der behandelnden Ärztin. Nach einem Arbeitsunfall ist ein Durchgangsarzt/ eine Durchgangsärztin aufzusuchen wenn:
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
oder - die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
oder - Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
oder - es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Durchgangsärztinnen und -ärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Unfallverletzte mit alleinigen Augenverletzungen oder aber Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen.
Arbeitsunfälle lassen Sie bitte im Praktikum/in der Klinik in das Verbandbuch eintragen und melden Sie ihn unbedingt so schnell wie möglich:
Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz der Heinrich Heine Universität
Universitätsstraße 1
Gebäude: 25.02
Etage/Raum: 00.37
Tel.: +49 211 81-14245
Fax: +49 211 81-11489