Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt eine/n von der Berufsgenossenschaft zugelassene/n Durchgangsarzt/-ärztin aufsuchen.

Ein Durchgangsarzt/eine Durchgangsärztin (D-Arzt) ist zumeist als Facharzt oder Fachärztin für Unfallchirurgie niedergelassen oder als solche/r in einem Krankenhaus tätig. Er/Sie verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Erfahrungen auf diesem Gebiet.

Die Berufsgenossenschaft sorgt zusammen mit dem Durchgangsarzt/der Durchgangsärztin für eine optimale medizinische Betreuung. Bei komplizierten Verletzungen erfolgt unter Umständen auch eine Verlegung in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik oder ein anderes geeignetes Krankenhaus.

Unter dem Folgendem Link finden Sie eine Datenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit allen Durchgangsärztinnen und -ärzten (D-Ärzten):

http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d-arzt-verfahren/index.jsp

Arbeitsunfälle lassen Sie bitte im Praktikum/in der Klinik in das Verbandbuch eintragen und melden Sie ihn unbedingt so schnell wie möglich:

Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz der Heinrich Heine Universität


 

 

 

  • Keine Stichwörter