Selbst Betriebsfeiern - dazu zählt auch der Weg hin und zurück - können unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn dabei grundsätzlich Folgendes beachtet wird:

  • der Unternehmer/die Universität muss mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche/universitäre Gemeinschaft zu stärken,
  • die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten/Studierenden offen stehen,
  • der Unternehmer/die Universität selbst oder ein Beauftragter müssen teilnehmen.

Nicht versichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige Betriebsmitglieder, ehemalige Studierende oder Gäste.

Private Feiern auf dem Hochschulgelände sind nicht versichert.

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