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Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

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Das Gesetz enthält Vorschriften über die Aufgabenstellung der Betriebsärzte Betriebsärztinnen/-ärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, ihre erforderliche Qualifikation, zu ihrer Stellung im Betrieb und über ihre Zusammenarbeit sowie Überwachungsvorschriften. Einzelheiten zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes sind in Unfallverhütungsvor­schriften geregelt.

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