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Der Wegeunfall stellt als Unterfall des Arbeitsunfalls einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Versichert ist dabei der direkte, unmittelbare Weg zwischen häuslichem Bereich und Arbeitsstätte/Universität und zurück von der Arbeitsstätte/Universität zum häuslichen Bereich.

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