Der Wegeunfall stellt als Unterfall des Arbeitsunfalls einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Versichert ist dabei der direkte, unmittelbare Weg zwischen häuslichem Bereich und Arbeitsstätte/Universität und zurück von der Arbeitsstätte/Universität zum häuslichen Bereich.

Versichert sind demnach der Weg nach und vom Ort der versicherten Tätigkeit, sofern die Zurücklegung des Weges und die versicherte Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang stehen. Anfangspunkt des geschützten Weges ist das Verlassen des häuslichen Bereichs, Endpunkt des geschützten Weges ist der Ort der versicherten Tätigkeit. Rechtsgrundlage ist der § 8 SGB VII.

 

Wegeunfälle melden Sie unbedingt so schnell wie möglich:

Stabstelle Arbeits- und Umweltschutz der Heinrich Heine Universität

Universitätsstraße 1

Gebäude: 25.02

Etage/Raum: 00.37

Tel.: +49 211 81-14245

Fax: +49 211 81-11489

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