Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen. Die Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz (ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.

Das Herzstück der Verordnung sind die §§ 6 bis 10. Dort sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, Grundpflichten und Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Gefährdung beschrieben. Die Paragraphen 7 bis 10 beschreiben konkrete Maßnahmenpakete, die in Abhängigkeit von den auftretenden Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen umzusetzen sind.

TRGS

Weiter konkretisiert wird die GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Diese finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de.


Durch die DGUV Vorschrift 1 gilt das gesamte staatliche Arbeitsschutzrecht auch für Versicherte Personen im Sinne des Sozialgesetzbuches VII und somit auch für Studierende.

Wie Sie die Gesetze bzw. Verordnungen usw. in der jeweils aktuellen Fassung finden, können Sie im Punkt Informationsquellen im Internet - Teil II nachlesen.

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