Selbst Betriebsfeiern - dazu zählt auch der Weg hin und zurück - können unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn dabei grundsätzlich Folgendes beachtet wird:
- der Unternehmer/die Universität muss mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche/universitäre Gemeinschaft zu stärken,
- die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten/Studierenden offen stehen,
- der Unternehmer/die Universität selbst oder ein Beauftragter müssen teilnehmen.
Nicht versichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige Betriebsmitglieder, ehemalige Studierende oder Gäste.
Private Feiern auf dem Hochschulgelände sind nicht versichert.