Auch Unfälle im Betriebssport können unter bestimmten Voraussetzungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

 

1. Der Betriebssport dient dem Ausgleichszweck - kein Wettkampf

 

2. Regelmäßigkeit

 

3. Teilnehmerkreis im wesentlichen Beschäftigte des Unternehmens

 

4. Es besteht ein zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit

 

5. Unternehmensbezogene Organisation des Betriebssports




Beachten Sie bitte auch:


Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen

Band 16

SICHERHEIT IM HOCHSCHULSPORT


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