Auch Unfälle im Betriebssport können unter bestimmten Voraussetzungen in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
1. Der Betriebssport dient dem Ausgleichszweck - kein Wettkampf
2. Regelmäßigkeit
3. Teilnehmerkreis im wesentlichen Beschäftigte des Unternehmens
4. Es besteht ein zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit
5. Unternehmensbezogene Organisation des Betriebssports
Beachten Sie bitte auch:
Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen
Band 16
SICHERHEIT IM HOCHSCHULSPORT
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