Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist eine Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Verordnungsermächtigung für die Biostoffverordnung (Neufassung vom 15. Juli 2013) liegt im deutschen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und im Heimarbeitsgesetz (HAG).

Weiter konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA). Diese finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter www.baua.de.

TRBA 250

Die für die Humanmedizin wichtigste TRBA ist die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege".

Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.


Durch die DGUV Vorschrift 1 gilt das gesamte staatliche Arbeitsschutzrecht auch für Versicherte Personen im Sinne des Sozialgesetzbuches VII und somit auch für Studierende.

Wie Sie die Gesetze bzw. Verordnungen usw. in der jeweils aktuellen Fassung finden können Sie im Punkt Informationsquellen im Internet - Teil II nachlesen.

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